Wegen versuchter Tötung

Messerstecher von der Baselstrasse zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

In einem Zimmer an der Baselstrasse ereignete sich die Straftat. (Bild: zvg/Hugofilm)

An der Baselstrasse hat vor einigen Jahren ein 29-jähriger Mann auf einen Kollegen eingestochen. Nun verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht zu sechs Jahren Haft. Ausserdem soll der Täter für zehn Jahre das Land verlassen.

Aus dem Gerichtsurteil geht hervor, dass sich die Tat an einem Morgen im Dezember 2017 in einem Zimmer an der Baselstrasse abspielte. Am Abend zuvor trafen drei Kollegen zusammen und tranken viel Alkohol. Nachdem einer der drei, der Mieter der Wohnung, nach einer langen Nacht bereits eingeschlafen war, gerieten die zwei weiteren Kollegen in einen Streit.

Stichverletzungen an Kopf, Schulter und Brust

Als der Mieter wieder erwachte, fand er das zwar nicht lebensbedrohlich verletzte, aber blutüberströmte Opfer auf dem Bett sitzend vor. Das Opfer konnte den Täter festhalten, sodass es weitere Angriffe verhindern konnte. Wie sich später herausstellte, wies es Stichverletzungen an Kopf, Schulter und Brust auf.

Der Beschuldigte behauptete, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Er habe den Kollegen nie umbringen wollen. Gleichzeitig gab er aber auch zu verstehen, dass er die Tat nicht abstreite.

Haftstrafe von sechs Jahren und Verweis des Landes

Die Aussagen des Opfers hat das Kriminalgericht als plausibel, die Erinnerungslücke des Beschuldigten als Schutzbehauptung eingestuft. Trotz 2,7 Promille im Blut sei der Täter noch dazu fähig gewesen, ein Taschenmesser zu öffnen.

Da der Beschuldigte stark alkoholisiert war, wurde ihm eine leicht verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Das Gericht sprach ihn der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig, was ebenfalls aus dem Gerichtsurteil zu entnehmen ist. Dies bedeutet eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und ein Verweis des Landes während zehn Jahren, da es sich beim Täter um einen Eritreer handelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem kündigte die Verteidigung an, in Berufung gehen zu wollen.

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