Menschenrechtshof verurteilt Schweiz
Die Schweiz ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR wegen des Umgangs mit einer Bettlerin verurteilt worden. Gegen die Frau war eine Busse von 500 Franken verhängt worden, weil sie in Genf gegen das Bettelverbot verstossen hatte. Weil sie nicht bezahlen konnte, wurde sie als Strafe fünf Tage in Haft genommen. Laut dem EGMR war das unverhältnismässig. So könnten weder organisierte Kriminalität verhindert, noch Rechte von Passantinnen, Anwohnern oder Ladenbesitzerinnen geschützt werden. Die arbeitslose Bettlerin aus Rumänien, die keine Sozialhilfe bezog, habe das Recht gehabt, ihre Notlage mit Betteln auszudrücken.
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