Entlassung war rechtens

Meierskappel: Ex-Gemeindeschreiber blitzt vor Bundesgericht ab

Die Kirche steht noch im Dorf, aber das Dorf will weg: Meierskappel träumt immer noch von der Fusion mit Risch-Rotkreuz.

(Bild: zvg)

Als der damalige Gemeindeschreiber von Meierskappel entlassen wurde, schlug er den juristischen Weg ein. Doch nachdem das Luzerner Kantonsgericht seine Beschwerde abwies, blitzte er nun auch vor dem Bundesgericht ab.

Der ehemalige Gemeindeschreiber von Meierskappel wollte sich partout nicht mit seiner Entlassung abfinden. Dem voraus ging im Herbst 2016 seine Freistellung – nach weniger als eineinhalb Jahren im Amt.

Er wehrte sich auf juristischem Weg gegen den Entscheid des Gemeinderats. Er argumentierte, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei rechtswidrig. Vor dem Luzerner Kantonsgericht blitzte er jedoch ab, womit er den Fall ans Bundesgericht weiterzog.

Beschwerde abgewiesen

Am Dienstag nun veröffentlichte das Bundesgericht seinen Entscheid. Fazit: Auch das Bundesgericht hat kein Gehör für den ehemaligen Gemeindeschreiber gefunden und lässt ihn ebenfalls abblitzen. Die Beschwerde wurde in allen Teilen abgewiesen.

Wäre die Entlassung rechtswidrig gewesen, hätte der Gemeindeschreiber von seinem früheren Arbeitgeber eine Abfindung von bis zu zwölf Monatslöhnen verlangen können. Nun allerdings muss er für die Gerichtskosten von 3000 Franken aufkommen.

«Emotionale Entgleisungen»

Das Fass zum Überlaufen brachte damals eine Mail, die der Gemeindeschreiber an zwei Gemeinderäte verschickte. Er vergriff sich dabei im Ton. Die Rede ist von «emotionalen Entgleisungen». Und er unterstellte den Gemeinderäten «unzureichende fachliche Kompetenz», wie aus dem Urteil hervorgeht.

Der Streit entfachte, als es darum ging, ein anderes Dokumentenmanagement-System anzuschaffen. Der damalige Gemeindeschreiber vertrat dazu eine andere Meinung als die für den IT-Bereich zuständigen Gemeinderäte.

Den Gemeinderat übergangen

Jedoch scheint das Tischtuch bereits davor zerschnitten gewesen zu sein. Es ging um die mehrmalige mangelhafte, insbesondere verspätete Vorbereitung von Geschäften sowie eine Gratifikation, die er einer Mitarbeiterin für 5’000 Franken für ausserordentlich gute Leistungen verschafft haben soll. Dabei hat er die zuständigen Gemeinderäte übergangen.

Die Argumente des Entlassenen überzeugten die Bundesrichter wenig. So argumentierte er, ihm sei der Anspruch auf rechtliches Gehör verwehrt worden. Doch: Das Luzerner Kantonsgericht habe korrekterweise die Einschätzung getroffen, dass es nachvollziehbar sei, dass der Gemeinderat Meierskappel von einem zerrütteten und nicht mehr wiederherstellbaren Vertrauensverhältnis ausgegangen sei.

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