Dieses Mal in Baar

Mehrere Fälle: Zuger Landwirte verursachen Gewässerverschmutzungen in Zug

Im Moosbach in Baar wurde eine grosse Menge an Jauche festgestellt. (Bild: Zuger Polizei)

Der Baarer Moosbach ist durch Jauche verunreinigt. Wer dafür verantwortlich ist, ermittelt nun die Zuger Polizei. Klar ist: Im Kanton kommt es immer wieder zu Gülleunfällen. Gerade diesen Monat hat die Staatsanwaltschaft zwei Bauern deswegen verurteilt.

Es war ein aufmerksamer Bürger, der am Donnerstagabend der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei meldete, dass der Moosbach in der Gemeinde Baar verunreinigt sei. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte im Wasser eine grosse Menge an Jauche fest. Dies führte im Moosbach zu einer gut sichtbaren Schaumbildung. Die Zuger Polizei versucht nun, den Verursacher zu ermitteln und sucht daher Zeugen.

Es ist nicht das erste Mal, dass im Kanton Zug wegen eines mutmasslichen Gülleunfalls ein Bach verschmutzt wird. Einen dieser Fälle hat die Staatsanwaltschaft eben abschliessen können, wie Recherchen von zentralplus zeigen.

200 Fische starben in Hünenberg

Es handelt sich um einen grösseren Zwischenfall in Hünenberg. Dort starben im Oktober 2019 rund 200 Fische und eines der drei Trinkwasserpumpwerke Drälikon musste als Vorsichtsmassnahme neun Tage vom Netz genommen werden. Entstanden ist die Verschmutzung auf einen Bauernhof in der Nähe.

Dort war eine Platzentwässerung installiert, die verhindern sollte, dass sich Regenwasser anstaut. Dieses wurde in einen Sammelschacht geleitet, wo es dann über eine Leitung in die angrenzende Wiese gepumpt wurde. Dies allerdings nur, wenn das Silo geschlossen war. Bei offenem Silo sollte die Pumpe das verschmutzte Wasser in die Güllengrube leiten.

Nur funktionierte das an jenem Tag nicht. Die Güllegrube was derart voll, dass die Jauche in den Sammelschaft zurückgedrückt und von dort in die Wiese gepumpt wurde. Mit den erwähnten Folgen.

Heizöl- und Dieseltank ohne Schutzvorrichtung

Der Landwirt war bereits ein Jahr zuvor bei einer Betriebskontrolle aufgefallen. Da hatte er zwei Tankanlagen in seinem Schopf und seiner Scheune, die keinerlei Auffangvorrichtung hatten. Im Falle eines Lecks wären Diesel oder Heizöl im Erdreich gelandet. Das Amt für Umwelt legte die Anlagen deshalb sofort still und entsorgte sie umgehend.

Der Landwirt installierte einen neuen Tank, meldete diesen aber nicht fristgerecht an. Aus diesem Grund verurteilt ihn die Staatsanwaltschaft nun wegen dreifacher fahrlässiger Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz. Dies geht aus einem Strafbefehl hervor, der in diesen Tagen rechtskräftig geworden ist. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150 Franken bestraft.

Die 7500 Franken werden fällig, wenn er innerhalb von vier Jahren erneut gegen das Gesetz verstösst. Sofort bezahlen muss der Mann aber zwei Bussen in der Höhe von 1500 und 500 Franken. Zusammen mit den Verfahrenskosten macht das 2400 Franken, die der Bauer bezahlen muss.

Jauche auf gefrorenen Boden geleitet

Ebenfalls gerade erst rechtskräftig geworden ist der Strafbefehl gegen einen zweiten Bauern aus dem Kanton Zug. Dieser hatte im Januar 2021 Jauche aufs schneebedeckte Wiesland ausgetragen. Und zwar, weil wegen eines Wasserrohrbruchs Wasser in die Jauchegrube floss und diese zu überlaufen drohte.

Es ist allerdings nicht erlaubt, stickstoffhaltige Dünger zu verwenden, wenn der Boden nicht saug- und aufnahmefähig ist – beispielsweise wenn er gefroren ist. Der Landwirt wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Auch er muss die 600 Franken nur im Wiederholungsfall bezahlen. Sofort fällig wird lediglich eine Busse von 150 Franken.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 11.06.2021, 14:35 Uhr

    Es gibt eben Bauern und Bauer.
    Aber dieses Bild wird dann schnell aufgenommen
    Und deswegen müssen die anderen auch Büssen.

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