Mehr Zeit für Trinkwasserreinigung
Die Abbauprodukte des Antipilzmittels Chlorothalonil im Trinkwasser übersteigen in einigen Regionen der Schweiz die erlaubten Höchstwerte. Nun können Kantone Trinkwasserversorgern mehr Zeit geben, um dies zu korrigieren. Das teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mit. Grundsätzlich gilt eine Frist von zwei Jahren. Kantone können diese laut Mitteilung neu jedoch verlängern, wenn eine Umsetzung der Massnahmen aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen nicht möglich ist. Wird der Höchstwert an Chlorothalonil-Abbauprodukten überschritten, bedeutet dies laut BLV noch keine akute Gefahr für die Gesundheit.
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