Mehr Transparenz bei Pelzdeklaration
Konsumentinnen und Konsumenten sollen beim Kauf von Pelz eine gezielte Wahl treffen können. Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. April 2020 die Vorschriften für die Pelzdeklaration zu verschärfen. Pelze von Tieren müssen neu als Echtpelz gekennzeichnet werden. Auch muss angegeben werden, wenn der Pelz aus einer Produktionsart stammt, die nicht dem Schweizer Tierschutz- oder Jagdgesetz entspricht. Dazu gehören etwa die Fallenjagd oder wenn Tiere in Käfigen mit Gitterböden gehalten werden. Konsumenten könnten so auf den Kauf von Pelzprodukten verzichten, wenn deren Produktionsart ihren Ansprüchen an den Tierschutz nicht genüge, so der Bund.
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