Neues Sex-Gesetz für Kanton Luzern

Mehr Schutz und Repression für 600 Prostituierte

Das Geschäft Sex gegen Geld wird im Kanton Luzern neu geregelt. (Bild: Fotalia)

Die Regierung will die Sexarbeit im Kanton komplett neu regeln. Prostituierte müssen sich neu registrieren und sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Sexetablissements brauchen neu eine Bewilligung und müssen Prävention betreiben. Doch ob all die vielen hehren Absichten auch wirklich umgesetzt werden können, ist unklar.

Seit 2009 wird daran gearbeitet, jetzt geht das neue Gesetz zur Regelung der Sexarbeit im Kanton Luzern in den Endspurt. Soeben hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Die Ziele des Gesetzes sind äusserst vielfältig und sehr ambitioniert. Sie sollen sowohl präventiv als auch repressiv wirken. Mit einer Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und einer Bewilligungspflicht für Sexclubs sollen Ausbeutung, illegale Anwesenheit, Schwarzarbeit sowie Menschenhandel verhindert werden. Auch sieht das neue Gesetz eine verstärkte Information und Prävention vor. Geschätzte Kosten pro Jahr: 70’000 Franken.

Nur 3 Prozent arbeiten auf dem Strich

Im Kanton Luzern bieten rund 600 Prostituierte ihre Dienstleistungen an, der grösste Teil von ihnen stammt aus dem Ausland. Die allermeisten arbeiten in Etablissements, nur 15 bis 20 Frauen sind auf dem Strassenstrich im Luzerner Industriequartier Ibach tätig. Alle sind laut Madeleine Meier, Projektleiterin im Justiz- und Sicherheitsdepartement, aufgrund ihrer rechtlichen und sozialen Stellung oftmals Gewalt ausgesetzt. Sei es durch Freier, Zuhälter oder Bordellbesitzer. Auch vor gesundheitlichen Risiken wie Geschlechtskrankheiten oder Aids sind sie nicht sicher. «Zudem arbeiten gemäss Schätzungen bis zu einem Drittel der Sexarbeitenden ohne Aufenthaltsberechtigung oder -bewilligung, was Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungssituationen begünstigt», sagt Meier.

«Ein Drittel der Sexarbeiterinnen arbeitet ohne Bewilligung.»

Madeleine Meier, Projektleiterin Kanton Luzern

Registrierung kostet 100 Franken

Künftig müssen sich alle 600 Sexarbeiterinnen beim Amt für Migration anmelden. Dort werden die Personalien und der ausländerrechtliche Status überprüft sowie die Aufenthaltsdauer geklärt. Auch wird ein Begrüssungsgespräch geführt. «Dabei werden die Frauen über ihre Rechte und Pflichten informiert, etwa betreffend Sozialversicherungen und Steuerpflicht», so Meier. Die Bewilligung ist jeweils für fünf Jahre gültig und kostet 100 Franken pro Person.

«Diese Registrierungspflicht dient einerseits der besseren Kontrolle für die Behörden, andererseits hat das damit verbundene Gespräch eine präventive Funktion», ist Meier überzeugt. Beides komme den Sexarbeiterinnen zugute. Denn sie werden direkt von den Behörden informiert, ohne Zuhälter oder Betreuer, was ihre Unabhängigkeit stärkt. Um diesen Aufwand bewältigen zu können, sind laut Meier eine zusätzliche Stelle oder umgerechnet etwa 100’000 Franken nötig. Die Hälfte dieses Betrages soll durch Gebühreneinnahmen kompensiert werden.

Ibach wird zum Strassenstrich-Hotspot verdammt

Das neue Sex-Gesetz der Regierung regelt auch die Frage, wo Strassenprostitution künftig angeboten werden darf und wo nicht. Fazit: Das Stadtluzerner Industriequartier Ibach, wo derzeit der Strassenstrich im Kanton fast ausschliesslich stattfindet, wird mit dem neuen Gesetz faktisch als einziger Hotspot im Kanton gefestigt. Denn der Kanton will das stadtluzerner Gesetz zur Prostitution im öffentlichen Raum auf den ganzen Kanton übertragen. Sex in der Nähe von Wohnhäusern oder von öffentlichen Gebäuden wird damit verboten und unter Strafe gestellt.

Neue Standorte sind mit dem Gesetz nur möglich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und eine Gemeinde Hand für eine solche Zone bietet. Doch damit ist kaum zu rechnen, wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen. «Die Stadt Luzern trägt damit weiterhin allein die Verantwortung für den kantonalen Luzerner Strassenstrich», räumt Meier ein.

Prostituierte könnten abtauchen

Angst, dass viele Sexarbeiterinnen vom Gang zu den Behörden und den Kosten der Registrierung abgeschreckt werden könnten und in die Illegalität abtauchen, hat Madeleine Meier nicht. «Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass dies nicht der Fall ist.» Zumal die Behörden durch das neue Verfahren nicht mehr als Feindbild, sondern als Hilfe bietende Institution besser akzeptiert sein sollen.

Anlaufstelle wie in Bern

Weiter will die Regierung in der Stadt Luzern eine Anlaufstelle mit definierten Öffnungszeiten installieren. Dort sollen sich die Prostituierten im niederschwelligen Rahmen beraten lassen können, etwa über ausländerrechtliche oder gesundheitliche Fragen. «In anderen Städten mit einem ähnlichen oder grösseren Sexangebot gibt es solche Anlaufstellen bereits», sagt Meier. Etwa in Bern, Zürich, Basel-Stadt oder Lausanne. Für diese Anlaufstelle rechnet die Regierung mit Kosten für den Kanton von jährlich 20’000 Franken. Weitere 20’000 Franken erhofft man sich vom Bund.

Bis zu 4’000 Franken Gebühren

Der grösste Teil der Sexarbeit im Kanton Luzern wird in Clubs, Salons oder ähnlichen Betrieben angeboten. Laut Gesetzesentwurf gibt’s davon im Kanton etwa 110. Deshalb ist die Bewilligungspflicht ein weiteres Kernelement des Sexgesetzes. «Die Regierung will mit der Registrierung einen besseren Schutz der Sexarbeiterinnen erreichen und Schwarzarbeit bekämpfen», sagt Meier. Die Betreiber der Etablissements sollen verpflichtet werden, keine überhöhten Mietpreise zu verlangen und die Selbstbestimmungsrechte der Frauen zu respektieren. Zudem werden die Betreiber zur Abgabe von Informations- und Präventionsmaterial verpflichtet.

«Die Regierung will mit der Registrierung auch die Schwarzarbeit bekämpfen.»

Madeleine Meier, Projektleiterin Kanton

Die Kosten für eine solche Bewilligung sind von der Anzahl Frauen, die im Betrieb arbeiten, abhängig. Die Gebühren betragen laut Schätzungen zwischen 200 und 4’000 Franken. Zusätzliches Personal muss für dieses neue Verfahren laut Meier beim Kanton keines angestellt werden.

Gefahr der Verlagerung

Nach heftiger Kritik während der Vernehmlassung zum Sexgesetz hat die Regierung Kleinstbetriebe mit maximal zwei Frauen von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Es mache vom administrativen Aufwand her keinen Sinn, für Ein- oder Zweifrauenbetriebe eine Bewilligung zu verlangen. Zudem seien diese Frauen besser organisiert und selbstständiger, was die Bedrohung durch Ausbeutung reduziere.

Die Gefahr, dass sich aus Kostengründen nun viele grosse Etablissements in Kleinstbetriebe aufsplitten, ist laut Meier gegeben. «Dieses Risiko besteht. Aber wir achten im Bewilligungsverfahren darauf, dass dies nicht so einfach möglich sein wird.» Erfahrungen etwa aus Bern würden zeigen, dass das Konzept so funktioniere. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich von den heute 110 Sex-Etablissements einige durch Aufsplittung der Bewilligungspflicht entziehen werden. Meier schätzt, dass es schlussendlich noch für etwa 70 Betriebe eine Bewilligungspflicht brauchen wird.

Zu viel ins Gesetz reingepackt?

Liest man den 54-seitigen Gesetzesentwurf für die Sexarbeit durch, stellt sich unweigerlich die Frage: Können all diese hehren Ziele damit auch tatsächlich erreicht werden? Oder wird hier teilweise bloss Sicherheit vorgegaukelt, weil der Aufwand zur Überprüfung aller Massnahmen viel zu gross wäre? Projektleiterin Madeleine Meier sagt dazu: «Das neue Gesetz bietet wichtige Handlungsmöglichkeiten. Ob und wie diese umgesetzt werden, muss sich zeigen. Wir müssen sicher ein paar Jahre nach Inkrafttreten schauen, was funktioniert und gegebenenfalls nachbessern.»

Die politischen Parteien üben teils harsche Kritik am neuen Sex-Gesetz der Regierung. Vermutlich wird die Vorlage im Kantonsrat arg zerpflückt. Die entsprechenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Wie stehen Sie zum neuen Sex-Gesetz? Teilen Sie uns als Community-Mitglied ihre Meinung mit der Kommentar-Funktion mit.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon