Mehr Hilfe für Kulturschaffende
Bundesrat und Parlament wollen ab dem 1. April den Kulturbereich stärker unterstützen. Kulturschaffende können rückwirkend ab dem 1. November 2020 eine Ausfallentschädigung beantragen. Das Ziel sei weiterhin, einen schönen Sommer mit Kulturveranstaltungen geniessen zu können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. «Aber die heutige Situation erlaubt das noch nicht.» Deshalb habe man versucht, bisherige Lücken zu schliessen. So können neu auch Freischaffende eine Ausfallentschädigung beantragen, statt nur selbstständige Kulturschaffende. Zudem werden die Bedingungen für die Nothilfe gelockert.
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