Mehr Ferien für die Mitarbeitenden

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Zuger Kantonsspital wird auf den 1. Januar 2015 in wesentlichen Punkten angepasst. «Die Sozialpartner VPOD, SBK, Syna und Zuger Kantonsspital haben drei Monate miteinander verhandelt und sind mit dem gemeinsam erzielten Ergebnis sehr zufrieden», schreiben die Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung.

Neu haben alle Mitarbeitenden fünf Wochen Ferien, ab dem Alter von 55 Jahren erhöht sich der Ferienanspruch auf sechs Wochen. Die Mitarbeitenden profitieren zudem von Verbesserungen bei den Dienstaltersgeschenken, beim Vaterschaftsurlaub, beim Mindestlohn und bei der Auszahlung von Zulagen während der Ferien.

Mit einer klaren Regelung für die Organisation schwankender Arbeitszeit trägt der neue GAV den heutigen Ansprüchen an eine flexible Einsatzplanung Rechnung. Auch für die jährlichen Verhandlungen über die Lohnentwicklung tritt eine geänderte Regelung in Kraft. Neu können maximal 25 Prozent der individuellen Lohnerhöhungen durch den Arbeitgeber nach situativ bestimmten Kriterien verteilt werden.

Die Gewerkschaften VPOD und Syna, der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK und die Personalkommission des Zuger Kantonsspitals sind sehr erfreut, dass nach langjährigen Anstrengungen eine Verbesserung der Ferienregelung erreicht worden ist. Der neue GAV erfüllt ihr zentrales Anliegen, nämlich dass die Arbeit im Spital auch unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen für die Mitarbeitenden planbar bleibt und genügend Erholungszeit zur Verfügung steht.

Der Verwaltungsrat und die Direktion des Zuger Kantonsspitals sind überzeugt, mit dem überarbeiteten GAV allen Mitarbeitenden auch zukünftig gute und zeitgemässe Anstellungsbedingungen bieten zu können. Das ausgewogene Verhandlungsergebnis trägt den wichtigsten Anliegen aller Vertragsparteien gebührend Rechnung und ermöglicht dem Zuger Kantonsspital, sich im dynamischen Spitalumfeld auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. In den Verhandlungen über die Lohnentwicklung 2015 wurde folgendes Ergebnis erzielt: Für individuelle Lohnerhöhungen stehen 0,6% der Bruttolohnsumme zur Verfügung, zudem wird allen Mitarbeitenden im Mai 2015 eine Einmalzulage von 500 Franken gewährt.

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