Masterplan für Kloster Rathausen beschlossen

Die Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL) baut in Rathausen 90 Wohnplätze und saniert das historische Kloster. Die SSBL will laut Medienmitteilung einen substanziellen Beitrag für die Betreuung von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung leisten. Der Stiftungsrat treffe diesen unternehmerischen Entscheid trotz ungewisser finanzpolitischer Perspektiven des Kantons.

Auftrag des Kantons erfüllen

Der Masterplan Rathausen werde durch alle zuständigen fachlichen Stellen unterstützt, teilt die SSBL mit. Margrit Fischer-Willimann, Stiftungsratspräsidentin, sagt: «Dank der zusätzlichen Plätze wird der Lebensraum für Menschen mit mehrfacher Behinderung für Jahre gesichert. Die SSBL trägt mit diesem wegweisenden Projekt dazu bei, dass der gesetzliche Auftrag des Kantons zur Schaffung von Betreuungsplätzen erfüllt werden kann.»

Die schwierigen finanzpolitischen Aussichten des Kantons und die Ungewissheit über die langfristige Finanzierung der Betriebskosten, hätten die grössten Herausforderungen für den Entscheid dargestellt, so die SSBL. Stiftungsrätin und Präsidentin von Autismus Schweiz, Cécile Bachmann, sagt: «Die SSBL trägt eine gesellschaftliche und moralische Verantwortung. Der Bedarf an neuen Wohnplätzen ist dringlich und es ist für uns nicht verantwortbar, weitere Verzögerungen des Projekts hinzunehmen.» Der Stiftungsrat hält zudem in der Medienmitteilung fest, dass er sich für eine rigide Kostenkontrolle einsetzen werde. Dennoch sagt Nationalrat Albert Vitali, Mitglied des Stiftungsrates: «Wir haben mögliche Risiken genau analysiert, aber Überraschungen bei der Klostersanierung können wir nicht ausschliessen.»

Investitionen von rund 50 Millionen Franken

Der Masterplan Rathausen besteht aus drei Teilprojekten: Der Bau von 90 Wohnplätzen in drei neuen Gebäuden für Menschen mit schwerer Behinderung, die Erstellung eines Zentrums für Arbeit und Beschäftigung in der historischen Klosteranlage und die Umgestaltung des Areals als Begegnungsort für Menschen mit und ohne Behinderung.

Die Gesamtinvestitionen für den Masterplan Rathausen belaufen sich laut SSBL auf rund 50 Millionen Franken. Davon werden 43 Millionen Franken durch Bankkredite fremdfinanziert. Die Verzin- sung, Amortisation und die Betriebskosten sollen über spätere Beiträge des Gesetzes für soziale Einrichtungen (SEG) abgedeckt werden. Finanzielle Beiträge von Bund und Kanton Luzern zur Sanierung des denkmalgeschützten Klosters belaufen sich auf rund vier Millionen Franken. Die verbleibenden drei Millionen Franken sowie Investitionen von vier Millionen Franken für optionale Projekte wie die behindertengerechte Arealgestaltung oder die Kirchensanierung, sollen in einer zweiten Etappe über Eigenmittel und Spendengelder finanziert werden.

Zu den Baueingaben für die Neubauten, das Kloster und den Gestaltungsplan sind keine Einsprachen eingegangen. Der Spatenstich für das Grossprojekt ist Anfang 2015 geplant und die Arbeiten sollen bis Anfang 2017 andauern. 

Masterplan für Kloster Rathausen beschlossen
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