Luzern will kein Bauverbot unter dem Wahrzeichen

«Massive Unterhöhlung» der Museggmauer? Stadtrat winkt ab

Das Wahrzeichen von oben: die Museggmauer aus der Vogelperspektive. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Grünliberalen fordern stärkere Schutzbestimmungen für die Museggmauer. Damit will die Partei befürchtete Schäden wegen dem Musegg-Parking verhindern. Das käme einem faktischen Bauverbot gleich, entgegnet der Luzerner Stadtrat – und es könnte ein anderes Projekt gefährden. 

Wie hoch sollen die Schutzbestimmungen für die Museggmauer in Luzern sein? Ginge es nach den Grünliberalen, wäre die Antwort: höher als heute. Sie forderte in einer Motion einen stärkeren Schutz, gerade im Hinblick auf das geplante Parkhaus im Musegghügel. Solche Bauten hätten «weitreichende und letztlich unumkehrbare Folgen», warnte die GPL in ihrem Vorstoss und spricht von Rissen und Spalten im Mauerwerk. 

Der Stadtrat sieht das anders, wie er in seiner Antwort auf die Motion erläutert. Er erachtet die geltenden Schutzbestimmungen als ausreichend. Die Museggmauer ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) eingetragen, im kantonalen Bauinventar als schützenswert bezeichnet und gehört zur Ortsbildschutzzone B.

Zwar räumt der Stadtrat in seiner Antwort ein, dass die Sorge um allfällige langfristige Schäden am Denkmal bisher nicht ausgeräumt werden konnte. Trotzdem erachtet er es als falsch, deswegen «faktisch ein Bauverbot» zu erlassen. Sollte das Parkhaus im Musegghügel dereinst gebaut werden, müsste der Eingriff sorgfältig geprüft werden. 

Könnte Tiefbahnhof tangieren

Die Ablehnung erfolgt auch vor einem weitergehenden Hintergrund. Würde es verboten, unter der Museggmauer zu bauen, könnte dies auch andere Projekte verunmöglichen. So ist laut Stadtrat zum Beispiel unklar, ob eine zusätzliche Schutzbestimmung auch die Linienführung des geplanten Durchgangsbahnhofes ausschliessen würde. Für die Stadtentwicklung, so das abschliessende Fazit der Stadtregierung, würde der Handlungsspielraum unnötig eingeschränkt. 

Das Stadtparlament wird vorraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 16. November über die Motion diskutieren.  

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