Maskenpflicht ab 5. Klasse gilt weiter

Kinder ab der 5. Klasse müssen im Kanton Bern weiterhin Schutzmasken tragen, zumindest bis das Bundesgericht entschieden hat, ob diese Massnahme zulässig ist. Im Zusammenhang mit einer entsprechenden Beschwerde, hat das Gericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Indem die Massnahme bis zu einem abschliessenden Urteil weitergeführt werde, entstünden der Beschwerdeführerin keine nicht wieder gutzumachenden Nachteile. Die Beschwerdeführerin argumentiert, dass die kantonale Verschärfung der Maskenpflicht an Schulen gegen Bundesrecht verstosse. Dies weil der Bund den fraglichen Bereich bereits abschliessend geregelt habe.

Quelle:swisstxt
Maskenpflicht ab 5. Klasse gilt weiter
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