Maskengegner scheitern vor Gericht

Das Bundesamt für Gesundheit ist zu Recht nicht auf ein Gesuch von 396 Privatpersonen eingetreten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerdeführer verlangten eine Feststellung, dass sie in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske zu tragen brauchen. Die zu Grunde liegende Verordnung kann als solche jedoch nicht angefochten werden, sondern nur ein konkreter Einzelfall, so das Gericht. Vor Gericht könne nur gegen die Busse vorgegangen werden, die man erhält, wenn man im ÖV keine Maske trage. Die Beschwerdeführer hätten keinerlei auf sie persönlich bezogenen, individuellen Gründe für eine Entbindung von der Maskenpflicht vorgebracht.

Quelle:swisstxt
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