Italiener muss zwei Jahre ins Gefängnis

Mann täuschte Luzernerinnen eine Notlage vor – und zog ihnen so das Geld aus der Tasche

Der Mann täuschte mehrfach eine Autopanne vor, um bei Passanten Geld zu erschleichen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Ein arbeitsloser Italiener hat fast 60 Personen über den Tisch gezogen und ihnen insgesamt fast 10'000 Franken abgenommen. Das Kriminalgericht Luzern verurteilt ihn jetzt zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe.

Wenn die Lüge besser bezahlt wird, lohnt sich die Wahrheit nicht. Nach diesem Motto hat ein heute 48-Jähriger jahrelang die Hilfsbereitschaft von Luzernern ausgenutzt. Als er 2015 mit seinen krummen Touren begann, war er arbeitslos. Er erhielt aber weder Arbeitslosentaggelder noch Sozialhilfe, war aber drogenabhängig – und musste den Konsum daher irgendwie finanzieren.

Dafür machte er sich die Gutgläubigkeit seiner Opfer zunutze. Das Vorgehen war immer das gleiche: Der Mann täuschte Passanten eine Notsituation vor und bat sie eindringlich, ihm auszuhelfen. In den meisten der 59 Fälle, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, tat er so, als hätte er eine Autopanne.

Autopanne, Geburtstagsgeschenk, kranke Grossmutter

Seinen Opfern gegenüber behauptete er, er benötige Bargeld für die Anfahrtspauschale des TCS. Um sie in Sicherheit zu wiegen, stellte er eine Quittung inklusive Name, Adresse und Unterschrift aus. Die Angaben waren aber falsch. In Wirklichkeit nutzte er das Geld, um sich Drogen zu beschaffen.

«Bei seinen Betrugstaten ging der Beschuldigte nicht besonders hinterhältig vor.»

Aus dem Urteil

Die Mitleidstour hatte er noch in anderen Varianten drauf. In einem Fall behauptete er gegenüber einer Frau, dass er Geld für ein Geburtstagsgeschenk für seinen Sohn brauche. Ein anderes Mal gab er an, dass er seine schwerkranke Grossmutter in Basel besuchen wolle, dafür aber kein Geld habe.

Manchmal war es auch seine Mutter, die angeblich im Spital war. Mehrfach gab er auch an, sein Portemonnaie sei gestohlen worden und er brauche Geld für ein Zugticket. Insgesamt erbeutete der Mann mit solchen Gaunereien über die Jahre rund 10'000 Franken.

Trotz Fahrausweisentzug fuhr er weiter

Daneben fiel der Mann durch weitere kleinere Delikte auf. Etwa durch einen Ladendiebstahl, wo er Esswaren im Wert von 15 Franken klaute. Einmal verstiess er zudem gegen ein Hausverbot – und machte sich damit des Hausfriedensbruchs schuldig. Ausserdem wurde mehrfach Heroin und Kokain bei ihm gefunden.

Der Beschuldigte hat mit dem Stoff auch gehandelt. Obwohl ihm bereits 2008 der Fahrausweis entzogen wurde, fuhr er mehrfach wieder Auto. Ausserdem fälschte er einen Untermietvertrag, um sich für die Sozialhilfe anmelden zu können.

Das Kriminalgericht Luzern verurteilt den Mann unter anderem wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 500 Franken.

Wegen seiner Drogensucht ist die Schuldfähigkeit des Mannes leicht vermindert. Das Gericht ordnet deshalb eine ambulante Suchtbehandlung an.

Kein Landesverweis – weil er hier aufgewachsen ist

Von einem obligatorischen Landesverweis sieht das Kriminalgericht ausnahmsweise ab, weil aus seiner Sicht ein Härtefall vorliegt. «Der Beschuldigte verbrachte sein ganzes Leben in der Schweiz, spricht selbstredend akzentfrei Schweizerdeutsch und ist integriert», heisst es dazu im Urteil.

Seine ganze Familie lebe hier, zu Italien habe er keinen Bezug. Trotz der Verurteilung wegen eines mengenmässig schweren Falles sei er nicht ein klassischer Dealer.

Der Mann sei von «seiner Drogensucht getrieben» gewesen und hätte unter den anderen Dealern die Nebenrolle eines Komplizen gehabt. «Auch bei seinen Betrugstaten ging der Beschuldigte nicht besonders hinterhältig vor», so das Gericht. Die Beträge, die er von den Opfern erhielt, waren für diese nicht existenzbedrohend, weshalb aus Sicht des Gerichts von einem Landesverweis abgesehen werden kann.

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