«Beschisstrucke»: Zuger wird ausfällig

Mann sperrt Nachbarin aus, um sie zu beschimpfen

Die Haustür war abgeschlossen, als die Frau eintreten wollte. (Symbolbild: Unsplash/Bernard Hermant)

Ein heute 63-Jähriger hat letzten Sommer in Cham einer Nachbarin aufgelauert, sie beschimpft und körperlich angegangen. Dafür kassiert er eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.

Die Frau ahnte wohl nichts, als sie an diesem Augustnachmittag in Cham nach Hause kam. Gerade als sie Richtung Hauseingang ging, kam ihr aufgebrachter Nachbar auf sie zu und begann sie zu beschimpfen. Er bezeichnete sie als «Betrügerin», sie solle sich «eine andere Wohnung suchen». «Hau endlich ab, Halunken gehören nicht in diese Strasse», wird er im Strafbefehl zitiert.

Zudem bezeichnete er sie als «Beschisstrucke». Dass er sie damit in ihrer Ehre verletzte, wusste er genau, so die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft.

Die Frau liess sich von der Beschimpfung nicht einschüchtern und ignorierte die Aussagen. Als sie an der Haustüre angelangt war, konnte sie diese nicht öffnen – der Nachbar hatte sie extra abgeschlossen, damit die Frau nicht ins Haus fliehen konnte.

Fuss wurde unter der Tür eingeklemmt

Vom 63-Jährigen bedrängt, suchte die Frau nach dem Schlüssel. Doch der Mann war bereits bei ihr und schlug ihr das Smartphone aus der Hand. Es fiel zu Boden, das Display zersprang und das Gehäuse wurde beschädigt.

Schliesslich schaffte es die Frau doch noch, die Tür zu öffnen und ins Hausinnere zu flüchten. In Sicherheit war sie damit allerdings nicht: Als sie die Tür hinter sich schliessen wollte, drückte der Nachbar diese abrupt auf. Dabei wurde der Fuss der Frau unter der Tür eingeklemmt und verletzt. Auch das hätte der Mann vorhersehen müssen, befindet die Staatsanwaltschaft.

Die Beleidigungen kosten über 1'200 Franken

Der 63-Jährige wurde deshalb der fahrlässigen einfachen Körperverletzung, Tätlichkeiten, der geringfügigen Sachbeschädigung und der Beschimpfung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 130 Franken belegt. Zudem muss er eine Busse von 300 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten; insgesamt blättert er damit über 1'200 Franken hin.

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