Luzerner Kriminalgericht verurteilt Raser

Mann brettert mit 213 Stundenkilometern über Autobahn – und lässt sich filmen

In einem gemieteten Audi dieses Modells unternahmen vier Freunde im Frühling 2017 eine folgenreiche Sonntagsfahrt. (Symbolbild: Flickr/Alexandre Prévot)

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 26-jährigen Mann verurteilt, der innert wenigen Stunden mehrfach deutlich zu schnell gefahren ist. Sein einziger Ansporn sei gewesen, den Freunden zu imponieren, die ihn bei der Fahrt filmten. Dabei hatte der Fahrer nicht mal einen gültigen Führerausweis. 

Diesen Tag wird der 26-jährige Manuel* nicht so schnell vergessen. Es war ein Sonntag im März vor zwei Jahren, als er mit einem gemieteten Auto eine folgenreiche Spritztour unternahm. Innert weniger Stunden fuhr er dreimal deutlich zu schnell.

Und das, obwohl Manuel gar keinen gültigen Führerschein hatte. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn dafür nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie einer Busse von 1’000 Franken verurteilt, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.

Kollegen feuerten ihn an

Was war geschehen? Mit einem gemieteten Audi fuhr Manuel an jenem Nachmittag von Stans auf die Autobahn Richtung Luzern. Dabei steuerte er gleich nach der Einfahrt die Überholspur an und beschleunigte auf 213 Stundenkilometer – erlaubt gewesen wären 120. Gemäss dem Urteil war die Strasse zu jener Zeit keinesfalls leer, sondern es herrschte mittleres Verkehrsaufkommen. Als er aufs Gaspedal drückte, überholte der Beschuldigte denn auch mehrere Autos.

Gemäss Urteil wollte Manuel drei Freunden im Auto imponieren, die ihn anfeuerten und seine Fahrt filmten und fotografierten. Dabei sei er «das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern» eingegangen. 

Doch das war erst der Anfang. Rund eine Stunde später fuhren die vier bei Gisikon-Root auf die Autobahn A14 Richtung Luzern. Dabei gab Manuel mehrmals mächtig Gas und bremste wieder ab. Im Tunnel Rathausen beschleunigte er auf der Überholspur auf 132 Stundenkilometer, 32 mehr als erlaubt. Weil vor ihm ein Auto langsamer fuhr, musste er noch im Tunnel abbremsen. Auch dieses Manöver wurde von den Mitfahrern filmisch festgehalten. 

Führerausweis war annulliert

Die Sonntagsfahrt war damit aber noch nicht beendet. Nach einem kurzen Halt an einer Tankstelle in Luzern sowie einem Fast-Food-Laden in Kriens fuhr das Quartett in Horw auf die A2 Richtung Süden. Und auch hier wieder: Der damals 24-Jährige beschleunigte vor und im Tunnel Spier auf 180 Stundenkilometer, obwohl nur maximal 100 gefahren werden durfte. Dabei überholte er insgesamt acht Fahrzeuge, was zeigt, dass auch hier nicht einfach freie Bahn herrschte.  Die Staatsanwaltschaft spricht insgesamt von einer «besonders krassen Missachtung» der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Dazu kommt: Manuel hätte gar nicht fahren dürfen. Wie aus dem Urteil hervorgeht, wurde sein Führerausweis auf Probe knapp zwei Jahre zuvor annulliert, unter anderem, weil er bereits damals zu schnell gefahren war. 

Geständig und kooperativ

Einen Monat später wurde er von der Polizei festgenommen und befragt. Wie sie ihm auf die Schliche kam, geht aus dem Urteil nicht hervor. Manuel ist geständig und verhielt sich im Verfahren kooperativ, weshalb der Fall in einem abgekürzten Verfahren erledigt wurde. Ihm wird mehrfache, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln zur Last gelegt. Das Kriminalgericht beurteilt sein Verschulden als mittelschwer. 

Zugutegehalten wird ihm jedoch, dass er sein Verhalten nicht bagatellisiert oder rechtfertigt. Weil er nicht vorbestraft ist, geht das Gericht davon aus, dass er aus dem Strafverfahren seine Lehren gezogen hat. Es lägen keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass er sich nicht bewähren würde. Deshalb spricht das Gericht die Strafe bedingt aus, erhöht aber die Probezeit von zwei auf drei Jahre. 

Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 3’000 Franken sowie eine Busse von insgesamt 1’000 Franken. Zusätzlich muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten von rund 3’300 Franken berappen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

* Name geändert.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 28.03.2019, 14:10 Uhr

    Das Strafmaß erscheint mir lächerlich klein zu sein, angesichts der mehrfachen massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen und des bereits erfolgten Ausweisentzugs. Es handelt sich um einen Wiederholungstäter, und in einem solchen Falle erscheint ein unbedingter Strafvollzug angesagt. Offensichtlich gibt es noch immer Richter, die Raserei auf der Strasse als Gentleman-Delikt betrachten.

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