Ein Badegast wagte an einer verbotenen Stelle am Rotsee einen Kopfsprung. Das Wasser war jedoch nur 1,1 Meter tief. Der Mann zog sich beim Sprung lebensbedrohliche Verletzungen zu.
Am Samstagabend, gegen 18 Uhr ereignete sich ein schwerer Badeunfall am Rotsee in Luzern. Mehrere Personen seien bei der Rotseewiese in der Stadt Luzern unerlaubterweise baden gegangen. Ein 22-jähriger Mann machte ab einem Steinsteg einen Kopfsprung. Da die Wassertiefe an diesem Ort nur 1,1 Meter beträgt, verletzte er sich dabei lebensbedrohlich.
Er wurde durch Kollegen in bewusstlosem Zustand geborgen und durch den Rettungsdienst 144 versorgt und ins Spital gefahren.
Rotseegebiet ist Naherholungszentrum
Das Gebiet des Rotsees ist ein Naherholungszentrum. Die Uferbereiche sind Naturschutzgebiet. Wie die Polizei betont, ist das Baden nur in der offiziellen Badeanstalt erlaubt.
Die Untersuchung des Vorfalls führt die Staatsanwaltschaft Luzern. Ob der Betroffene für seine Verfehlung bestraft wird, ist unklar. Auf Anfrage verwies die Polizei, dass die Staatsanwaltschaft von einem Verfahren absehen könne, wenn der entstandene Schaden kleiner sei, als die zugezogene Verletzung. Dies sei im Artikel 54 des Schweizerischen Strafgesetzbuch festgehalten.
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