Gutachten unbrauchbar: Straftäter kommt frei

«Mangelhaft, wenig objektiv und widersprüchlich»: Luzerner Kantonsgericht weist Psychiaterin in die Schranken

Das Luzerner Kantonsgericht hat das Gutachten einer forensische Psychiaterin zerpflückt. (Symbolbild: Adobe Stock) (Bild: Adobe Stock)

«Richter in Weiss» werden forensische Psychiater von Juristinnen hinter vorgehaltener Hand genannt. Dies, weil die Gerichte nur mit einer sehr guten Begründung von ihren Empfehlungen abweichen können. In Luzern gab es kürzlich einen solchen Fall, der zu denken gibt.

Überspitzt gesagt ist es so: Straftäter, die zu einer normalen Gefängnisstrafe verurteilt werden, haben Glück. Haben sie zwei Drittel der Zeit verbüsst, werden sie in aller Regel auf Bewährung entlassen.

Anders sieht es aus, wenn das Gericht eine stationäre Massnahme anordnet. Von der Bewegungsfreiheit her unterscheiden sich die Therapien im Vollzug nur geringfügig von einem Gefängnisaufenthalt. Sie dauern aber oft massiv länger.

Der Grund: Massgeblich ist dabei nicht die Straftat und die damit verbundene Schuld, sondern die Rückfallgefahr. Ist das Risiko für schwere Delikte hoch, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Freilassung. Die Gerichte können die Massnahmen mehrfach um bis zu fünf Jahre verlängern – und stützen sich dabei auf Gutachten von forensischen Psychiatern. Das kann heikel sein.

Entscheidende Frage: Wie hoch ist das Rückfallrisiko?

Das zeigt der Fall eines berüchtigten Brandstifters, der in der Region Luzern insgesamt 28-mal Feuer gelegt hatte (zentralplus berichtete). Theoretisch könnte er schon seit vier Jahren auf freiem Fuss sein. Weil aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung aber ein erhöhtes Rückfallrisiko besteht, blieb er weiterhin im offenen Vollzug und wurde eng überwacht.

Im Dezember 2019 gab der Vollzugs- und Bewährungsdienst ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Die entscheidende Frage, welche die damit betraute Expertin beantworten sollte, ist die folgende: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der inzwischen über 65-jährige Mann in Freiheit erneut Feuer legen wird?

Bei der Beantwortung hat die Gutachterin aber offenbar versagt, wie dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern zu entnehmen ist.

Verteidiger, Staatsanwältin und Gericht sind sich einig

Der Verteidiger des Brandstifters formulierte es noch relativ höflich. Das Gutachten sei «im Beweiswert marginal» und in Bezug auf Diagnose und Risikobeurteilung nicht «wirklich aussagekräftig», meinte er in der Verhandlung.

«Das Gutachten genügt in verschiedener Hinsicht den Anforderungen nicht, welche die Justiz (…) an solche Entscheidungsgrundlagen stellt.»

Kantonsgericht Luzern

Für einmal musste die zuständige Staatsanwältin ihrem eigentlichen Kontrahenten beipflichten. Auch sie bezeichnete das Gutachten als «mangelhaft». Sie sehe sich mit der Situation konfrontiert, einen Antrag vertreten zu müssen, «ohne im Besitz der dafür nötigen, vollständigen Informationen» zu sein.

So eine Einigkeit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sieht man am Gericht selten. Noch deutlicher wird in dieser Sache aber das Kantonsgericht selber. Es bezeichnet das Gutachten als «untauglich». «Das Gutachten genügt in verschiedener Hinsicht den Anforderungen nicht, welche die Justiz (…) an solche Entscheidungsgrundlagen stellt», heisst es im Urteil.

War die Gutachterin voreingenommen?

Die Psychiaterin beschränke sich primär auf die Wiedergabe bereits bekannter Fakten, die Schlussfolgerungen seien «nicht nachvollziehbar» und bei den relevanten Fragen weiche sie aus. In weiten Teilen wirke der Expertenbericht «wenig objektiv». Gelegentlich äussere die Expertin sogar Vermutungen, die ungeachtet konkreter Fakten (zumeist negativ) bewertet würden.

Nicht zuletzt sei das Gutachten auch widersprüchlich. Beispielsweise stehe darin, bei dem Beschuldigten seien «keinerlei Veränderungen mehr zu erwarten». An anderer Stelle hingegen schreibe die Psychiaterin, eine Behandlung sei «nicht aussichtslos».

Kurz: Das Gutachten ist aus Sicht des Kantonsgerichts absolut unbrauchbar. Es stützt sich in seinem Entscheid denn auch gar nicht erst darauf ab. Vielmehr nimmt es Bezug auf die zahlreichen früheren Gutachten, positive Vollzugsberichte und die Meinung der Fachkommission für gefährliche Straftäter. Und kommt zum Schluss, dass der Brandstifter unter strengen Auflagen bedingt entlassen werden kann (zentralplus berichtete).

«Freiheitsentzug jenseits des Rechts»

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Richterinnen und Richter sich kritisch mit forensischen Gutachten auseinandersetzen. Eine Forderung übrigens, welche die Luzerner Kantonsrichterin Marianne Heer-Hensler seit Jahren stellt.

Im März 2017 betonte sie an einer Fachtagung, dass eine kritische Haltung der Justiz absolut nötig sei. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang, dass in den Gutachten oft nicht transparent gemacht werde, wie eine Empfehlung zustande kommt. Zudem gebe es zahlreiche Fragebögen und Tests, die eine Genauigkeit suggerieren, die es gar nicht gibt.

Noch deutlicher wurde an besagter Tagung der Zürcher Rechtsanwalt Stephan Bernard. Durch den unkritischen Umgang der Justiz mit Gutachten drohe ein «Freiheitsentzug jenseits des Rechts». Letztlich fälle ein Sachverständiger einen Entscheid und nicht das Gericht. Man konnte die Urteile dann zwar an eine nächste Instanz weiterziehen. In der Regel berufe sich diese dann jedoch wiederum auf das bereits vorhandene Gutachten – und der Rechtsstaat würde damit ausgehebelt.

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