Reiche Gemeinden lehnen sich gegen Kanton auf

«Man opfert das ganze System zwischen Kanton und Gemeinden»

Wie sollen die Kosten zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden?

(Bild: Youtube-Video Kanton Luzern)

Als «Jahrhundertprojekt» bezeichnet der Verband der Luzerner Gemeinden die Aufgaben- und Finanzreform 18. Doch dieser weht bereits heftiger Wind entgegen. Die Stadt Luzern schiesst frontal gegen das Grossprojekt. Und sie steht nicht alleine da.

Diesen Mittwoch hat die Luzerner Regierung ihre Vorschläge zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) präsentiert. Mit dem grossen Massnahmenpaket geben die Gemeinden Aufgaben mit Kosten von 200 Millionen an den Kanton ab und übernehmen im Gegenzug Aufgaben mit Kosten von 220 Millionen Franken.

Dank den Folgen der Steuergesetzrevision 2020 wird es unter dem Strich jedoch für beide Seiten eine positive Rechnung (zentralplus berichtete). Obwohl sich die Regierung bewusst zu sein scheint, dass es durchaus kritische Punkte gibt, will sie das Projekt im Eiltempo vorantreiben. «Man muss das ganze Bild sehen», sagte etwa Regierungsrat Paul Winiker. Und dazu gehört, dass man ein jahrelang vor sich hergeschobenes Problem lösen kann – doch dazu später.

Unter den Gemeinden gibt es nämlich durchaus Gewinner und Verlierer. Bluten müssen insbesondere reiche Gemeinden. Am härtesten trifft es Meggen, Greppen, Weggis, Eich, Schenkon, Luzern, Sursee, Horw, Hildisrieden, Gisikon und Mauensee. Die Luzerner Regierung hält jedoch fest, dass gerade diese Gemeinden von der Steuergesetzrevision stärker profitieren werden. So kommt bereits rund die Hälfte in ein vertretbares finanzielles Gleichgewicht. Der Verband Luzerner Gemeinden hatte eine Belastung von 60 Franken pro Einwohner als rote Linie definiert. Und für die Härtefälle (Meggen, Greppen, Weggis, Eich und Schenkon) wird über sechs Jahre ein Härteausgleich geschaffen. 

Nur: Die Steuergesetzrevision ist noch alles andere als in trockenen Tüchern. Dies gibt bei den Gemeinden zu reden.

Stadt: «Kanton vermittelt Scheinsicherheit»

Ganz klar positioniert sich die Stadt Luzern. Sie ist mit der Vorlage überhaupt nicht zufrieden, weist diese zurück und verlangt eine Überarbeitung. «Mit den vorgeschlagenen Massnahmen zur Gegenfinanzierung wird das Gesamtpaket überladen und unübersichtlich. Zudem führt es zu neuen Verwerfungen und Systemfehlern», heisst es in einer Mitteilung. Das Übel liegt für die Stadt im Bildungskostenteiler. Bisher bezahlen die Gemeinden drei Viertel, der Kanton ein Viertel der Volksschulkosten. Künftig sollte der Kanton die Hälfte der Kosten übernehmen, was ihn 160 Millionen Franken kosten würde. Um diese Verschiebungen zu kompensieren, verschiebt der Kanton etliche Aufgaben zu den Gemeinden, etwa die Ergänzungsleistungen. Die reichen Gemeinden trifft’s dabei härter.

Die Stadt warnt vor den negativen Effekten, die eine Mehrbelastung von wirtschaftsstarken Gemeinden hätte. Man gefährde so den «kantonalen Wirtschaftsmotor». Dass man Zahlen einer nicht gesicherten Steuergesetzrevision verwende, vermittle eine Scheinsicherheit. Die Stadt schlägt vor, dass erst die Steuergesetzrevision abgeschlossen wird und im Anschluss die Aufgaben- und Finanzreform angegangen wird.

Der Entscheid liegt nun beim Kantonsrat 

Ignaz Peter, Finanzvorsteher der Gemeinde Schenkon, teilt die Kritik der Stadt. «Nach wie vor sieht die Vorlage schlecht aus und wir müssen mit hohen Mehrbelastungen rechnen.» Die Annahmen des Kantons, insbesondere die Umsetzung der Steuergesetzrevision 2020, seien überhaupt nicht klar, was Peter als heikel bezeichnet. «Aus Sicht der Gemeinde Schenkon ist weiter unklar, was nach den sechs Jahren Härtefallausgleich passieren soll.»

Das Argument, wonach reiche Gemeinden sich solche Mehrbelastung ja wohl leisten können, lässt Peter nicht gelten: «Wir bezahlen heute schon viel in den Finanzausgleich.» Dies sei zwar legitim – doch das System dürfe nicht überstrapaziert werden.  

Bereits Anfang Juni wehrten sich Gemeindevertreter von ressourcenstarken Gemeinden gegen die AFR18. Franziska Bitzi Staub und Ignaz Peter befinden sich in der Bildmitte.

Bereits Anfang Juni wehrten sich Gemeindevertreter von ressourcenstarken Gemeinden gegen die AFR18. Franziska Bitzi Staub und Ignaz Peter befinden sich in der Bildmitte.

(Bild: les)

Grundsätzlich kann sich weder die Stadt Luzern noch die Gemeinde Schenkon aktiv in den Prozess einbringen. «Wir müssen unsere Argumente weiter darlegen», erklärt Peter. Für ihn ist ganz klar, dass der Bildungskostenteiler 50:50 nochmals diskutiert werden müsse. «Man opfert für diesen Kostenteiler das ganze System zwischen Kanton und Gemeinden.»

Das sieht die städtische Finanzvorsteherin Franziska Bitzi Staub nicht anders. Sie wird versuchen, auf den Kantonsrat noch Einfluss zu nehmen. «Gerade den Stadtluzerner Kantonsräten wollen wir die gravierenden Nachteile dieser Reform nochmals klar vor Augen führen», sagt sie zu zentralplus.

«Jahrelange Pendenz erledigt»

Viel freudiger reagiert der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) auf die Pläne der Regierung. Präsident Rolf Born (FDP) und Bereichsleiter Finanzen Armin Hartmann (SVP) sprachen von einer «Jahrhundertvorlage». Von einem historischen Durchbruch könne bei der Anpassung des Kostenteilers Volksschule auf 50:50 gesprochen werden. «Damit kann die älteste Pendenz endlich abgelegt werden», kommentierte Hartmann. 

Der VLG hätte eine Nettobelastung der Gemeinden von 5 Millionen akzeptiert. Gemäss Regierung schaut nun aber sogar ein Gewinn von 2,6 Millionen Franken heraus. «Mit der jetzt vorgelegten Botschaft ist der VLG zufrieden, um nicht zu sagen, er ist erfreut», erklärte Hartmann. «Für den VLG ist ganz wichtig, dass die AFR18 ein Gesamtpaket ist, welches unbedingt in seiner Ganzheit zu beurteilen ist», machte Rolf Born klar.

Rolf Born (links) und Armin Hartmann sind mit der Vorlage der Regierung zufrieden.

Rolf Born (links) und Armin Hartmann sind mit der Vorlage der Regierung zufrieden.

(Bild: les)

Die Kritik der reichen Gemeinden und der Stadt Luzern lassen die beiden nur bedingt gelten. Man habe auch die Interessen der Stadt Luzern berücksichtigt, auch wenn diese derzeit kein Mitglied des VLG sei. «Das Verfahren kann man immer kritisieren», erläuterte Born. «Fakt ist, dass Parlament und Gemeinden seit Jahren den Kostenteiler 50:50 fordern.»

VLG-Vertreter in Doppelrolle

In der AFR18 werden die Folgen der Steuergesetzrevision 2020 bereits eingerechnet, was bei oben erwähnten Gemeinden für Unzufriedenheit sorgte. Hartmann erklärte: «Absolute Sicherheit gibt es nie.» Und er hielt fest, dass 72 von 83 Gemeinden diese Revision nicht bräuchten und trotzdem im finanziellen Gleichgewicht blieben. Er strich viel lieber die Vorteile der AFR18 hervor: «Diese Vorlage schiebt nicht einfach Geld hin und hier. Sie verbessert die Aufgabenteilung nachhaltig.»

Dennoch dürfte die Steuergesetzrevision der grosse Knackpunkt werden. Denn es sind genau die Parteien von Born und Hartmann (FDP und SVP), welche die geplanten Mehreinnahmen durch Erhöhung der Firmensteuern und der Vermögenssteuern ablehnen. Initiiert wurde diese Feinjustierung der Steuerstrategie übrigens von CVP-Fraktionschef Ludwig Peyer – Geschäftsführer des Verbands Luzerner Gemeinden. Zu dieser speziellen Konstellation kommentierte Hartmann: «Steuerdiskussionen verlaufen immer parteipolitisch.» Gut möglich also, dass genau die nun vorgepreschten VLG-Vertreter im Kantonsrat plötzlich ganz andere Töne anschlagen werden.

Kommt die AFR18 unbeschadet durch den Kantonsrat, hat das Volk am 19. Mai das letzte Wort. Insbesondere die linken Parteien haben bereits heftigen Widerstand gegen das Grossprojekt angekündigt (zentralplus berichtete). 

Im Video wird die AFR18 erklärt:

 

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