Nur eines hatte das «Opfer» nicht bedacht

Märchenstunde auf dem Zuger Polizeiposten: Frau erfindet brutalen Überfall

Die Frau tischte der Zuger Polizei eine Lügengeschichte auf – deshalb wird sie nun verurteilt. (Bild: Pixabay)

Wer die Zuger Polizei aufs Kreuz legen will, muss etwas früher aufstehen als diese 23-Jährige: 2018 erstattete sie wegen eines angeblichen Raubs eine Strafanzeige. Die Ermittlungen zeigten rasch, dass die Geschichte erstunken und erlogen war.

Dramatisch waren die Schilderungen der jungen Frau, als sie im Juni 2018 auf den Polizeiposten in Baar kam. Ein Unbekannter habe sie ausgeraubt, klagte sie.

Angeblich lief die Tat so ab: Tags zuvor habe sie frühmorgens 1600 Franken vom Konto ihres Freundes abgehoben. Als sie danach zur Bushaltestelle lief, habe sie plötzlich jemand am Hals gepackt. Jemand, der nur gebrochen Deutsch gesprochen habe.

Nach dem ersten Schock habe ihr die Person ein paar Ohrfeigen gegeben und ihr dann das Portemonnaie aus der Hosentasche genommen – mitsamt den 1600 Franken. Danach sei die Person weggerannt.

Die Sache mit der Kontolimite

Die Zuger Polizei nahm daraufhin Ermittlungen auf. Dabei zeigte sich, dass sich der Raub gar nicht so abgespielt haben konnte, wie die Frau das geschildert hatte. Gemäss Angaben der Bank wurde an jenem Tag am fraglichen Geldautomaten nämlich weder von ihr noch von ihrem Freund Geld abgehoben. Kommt hinzu: Es war aufgrund einer Limite gar nicht möglich, mehr als 1000 Franken von dem Konto zu beziehen.

Die Südafrikanerin hat sich demnach der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt sie deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken.

Die 1200 Franken muss sie bezahlen, wenn sie sich während einer Probezeit von zwei Jahren nicht bewährt. So oder so fällig werden 300 Franken Verbindungsbusse. Zudem muss die Frau für über 1400 Franken Verfahrenskosten aufkommen.

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