Kantonsgericht kippt Urteil

Mädchen warfen Luzerner Schulbusfahrer vor, sie begrapscht zu haben

Der Busfahrer gab zu, eines der Mädchen bauchfrei fotografiert zu haben. (Bild: Adobe Stock)

Ein Schulbusfahrer aus dem Kanton Luzern stand unter Verdacht, sich an minderjährigen Mädchen vergriffen zu haben. Das Kriminalgericht war von seiner Schuld überzeugt. Das Kantonsgericht sieht es nun anders. Seinen Job ist er trotzdem los.

Einem Täter ein Sexualdelikt nachzuweisen ist oft schwierig. Wenn es keine Spuren gibt, so steht in der Regel Aussage gegen Aussage. So war es auch in einem Fall, der kürzlich vor dem Luzerner Kantonsgericht verhandelt worden ist.

Zwei Mädchen warfen dem Chauffeur ihres Schulbusses vor, sie sexuell belästigt zu haben. Zum strittigen Zeitpunkt waren sie um die 12 Jahre alt. Eine der Schülerinnen berichtete, sie habe nach den Sommerferien einmal ihren Schulthek im Bus liegen lassen. Als sie ihn beim Chauffeur abholen wollte, gab er ihn zunächst nicht heraus. Sie müsse erst «etwas machen», bevor sie den Thek wiederbekomme, soll er ihr gesagt haben.

Vorwurf: Ein Schulthek gegen einen Kuss

Nach Aussage des Mädchens ist Folgendes passiert: Der Mann zog sie im Znüniraum an sich heran und setzte sie auf seinen Schoss. Er hatte verschwitzte Hände, mit denen er sie an Gesäss, Bauch, Rücken und an den Brüsten streichelte. Dann versuchte er sie zu küssen und seine Hand in ihre Unterhose zu schieben. Da sagte sie laut «Stopp», worauf er aufhörte und ihr den Schulthek zurückgab.

Ein anderes Mädchen, das regelmässig mit dem Schulbus fuhr, erzählte, der Mann habe immer so getan, als höre er schlecht. Wenn er sie «nicht verstanden» hatte, rückte er näher zu ihr und fasste ihr mehrfach scheinbar wie zufällig an die Brüste.

Der Beschuldigte selber streitet die Vorfälle vehement ab. Aus diesem Grund setzt sich das Kantonsgericht in seinem über 30-seitigen Urteil intensiv damit auseinander, wie glaubwürdig die Aussagen der beiden mutmasslichen Opfer sind. Es tut dies anhand sogenannter Realkennzeichen, die abgewägt werden.

Es steht Aussage gegen Aussage

Dazu gehören Merkmale wie der Detailreichtum einer Aussage, die Widerspruchsfreiheit oder die Wiedergabe von Gesprächen. Hohe Bedeutung kommt zudem der Entwicklungsgeschichte eines Falls zu.

Wenn Kinder mehrfach von verschiedenen Personen befragt werden, sei das Suggestionspotenzial gross. Gemeint ist die Gefahr, dass ein Kind so aussagt, wie es glaubt, dass die Gesprächspartner es von ihm erwarten. Das könne zu Überreaktionen und Übertreibungen führen.

«Sein Verhalten den Mädchen gegenüber war ohne jeden Zweifel absolut grenzwertig.»

Aus dem Urteil

Das Kantonsgericht schreibt in seinem Urteil, dass sich das Mädchen mit dem vergessenen Schulthek im Verlauf des rund 4,5 Jahre dauernden Verfahrens mehrfach widersprochen habe. Die Aussagen seien in der Befragung vor Gericht kurz und wenig detailliert gewesen. Auf «skeptische Fragen» einer der Richterinnen habe sie «verunsichert reagiert».

Offensichtlich tat sich das Gericht schwer, die Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Zwar heisst es im Entscheid an einer Stelle, die Aussagen seien «grösstenteils überzeugend». Letzten Endes bestünden aber doch Zweifel darüber, ob sie «tatsächlich erlebnisbasiert» seien, heisst es an anderer Stelle.

Zweifel heisst vor Gericht immer: Freispruch

Das Kantonsgericht ist zumindest davon überzeugt, dass sich der Schulbusfahrer zu jungen Mädchen hingezogen fühlt. Es schliesst dies aus der Tatsache, dass auf dem Computer des Mannes zahlreiche Bilder von Schülerinnen gefunden wurden.

Der Busfahrer gab ausserdem zu, dass er von einem der mutmasslichen Opfer, das damals 11 Jahre alt war, ein Bild haben wollte, welches das Mädchen im Bikini zeigt. Zudem räumte er ein, dass er sie in seinem Bus fotografiert und dabei aufgefordert hatte, ein «bauchfreies Bild» zu machen.

Letztlich blieben beim Gericht Zweifel darüber bestehen, ob der Mann die Taten begangen hatte, die ihm vorgeworfen wurden. Und Zweifel gehen immer zugunsten des Angeklagten. Er wurde daher freigesprochen.

Der Schulbusfahrer trägt eine Mitverantwortung

Einer Schadenersatzforderung des Busfahrers erteilte das Gericht aber trotzdem eine Absage. Der Mann hatte 150'000 Franken gefordert, weil er durch das Strafverfahren seinen Job verloren habe.

Das Gericht aber findet, er trage durchaus eine Mitverantwortung an der Situation. «Sein teilweise selbst eingestandenes Verhalten den Mädchen gegenüber war ohne jeden Zweifel zumindest absolut grenzwertig», heisst es im Entscheid.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon