Jackenkragen sind kein Schutz

Keine Maske getragen: Luzerner wehrt sich gegen Geldstrafe

Luzerner akzeptiert Geldstrafe nicht und geht vors Bezirksgericht. (Bild: giw)

Weil ein junger Luzerner keine Maske trug, musste er vor dem Bezirksgericht antraben. Dort wehrte er sich gegen den Vorwurf, dass er den Aufforderungen der Polizei nicht nachgekommen sei.

Einer junge Mann stand diese Woche vor dem Bezirksgericht in Luzern. Der 24-Jährige überquerte vergangenen September den Bahnhof Luzern ohne Schutzmaske. Er hatte sich zwar den Jackenkragen über Mund und Nase gezogen, doch für die Polizei vor Ort reichte dies nicht.

Der 24-Jährige akzeptierte die Busse von 100 Franken und Verfahrenskosten von 180 Franken nicht und stand deswegen nun vor dem Luzerner Bezirksgericht. Es ist der erste von vier Fällen, die im aktuellen Monat wegen der Verletzung der Maskenpflicht verhandelt werden, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Nur die Maske wird akzeptiert

Der 24-Jährige stört sich demnach vor allem am Vorwurf, dass er sich der Aufforderung der Transportpolizei widersetzt habe. Das will der Beschuldigte nicht gelten lassen. Schliesslich habe er Abstand gehalten, sowie Nase und Mund bedeckt. Zudem habe es an jenem Nachmittag sehr wenig Leute im Bahnhof gehabt, sagt der Beschuldigte gegenüber der «Luzerner Zeitung». Das Urteil wird den Parteien in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt.

Nebst dem Fall des 24-jährigen Luzerner sind rund 1000 Strafbefehle von der Luzerner Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen die Covid-19-Vorschriften verzeichnet worden. Davon betreffen etwa 14 Prozent das Nichttragen einer Schutzmaske.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 19.05.2021, 10:15 Uhr

    Wieder mal kompletter Verhältnisblödsinn der entsprechenden Mitarbeiter der Polizei. Dass es auch anders geht beweisen sehr viele ihrer Berufskollegen. Danke an diese Damen und Herren für ihr Augenmass.

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