Gesuch erneut abgelehnt

Luzerner «Todespfleger» bleibt weiterhin hinter Gitter

Der «Todespfeger» hat die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nicht erfüllt. (Bild: Unsplash/ Matthew Ansley)

Ein Mann tötete vor 20 Jahren mindestens 22 Patienten in Alters- und Pflegeheimen der Zentralschweiz. Das Gesuch für eine bedingte Haftentlassung wurde, wie in den vergangenen Jahren, erneut abgelehnt.

Der sogenannte «Todespfleger» muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Das hat die Luzerner Behörde aktuell entschieden, teilt das «Regionaljournal» mit. Der 52-Jährige wurde vor 20 Jahren in Luzern festgenommen, weil er in mehreren zentralschweizerischen Alters- und Pflegeheimen, insgesamt 22 Patienten getötet hatte (zentralplus berichtete).

Der Serienmörder wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gesuch für eine bedingte Haftentlassung wurde nun, wie in den letzten Jahren, erneut abgelehnt. Die Voraussetzungen seien auch dieses Jahr nicht erfüllt gewesen, sagt Stefan Weiss, Leiter des Luzerner Justizvollzugs, gegenüber dem Regionaljournal.

Gutes Verhalten und eine gute Legalprognose sind die Voraussetzungen für eine bedingte Haftentlassung. Unter der Legalprognose sei zu verstehen, das eine Person straffrei leben könne, sagt Weiss. Dies sei aber im Fall Todespfleger nicht auszuschliessen, sagt der Leiter des Justizvollzugs weiterhin. Verschiedene Gutachten haben den Entscheid, den 52-Jährigen hinter Gitter zu lassen, unterstützt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon