Denkmalschutz gegen Abrisspläne

Expertin: «Faktisch gilt ein Abbruchverbot für das Luzerner Theater»

Das Luzerner Theater vom Rathaussteg aus gesehen.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Stadt und Politik wollen. Doch darf das Luzerner Theater überhaupt abgerissen werden? Die Stadt prüft derzeit die Verbindlichkeit eines Gutachtens des eidgenössischen Denkmalschutzes, das offiziell «nur» empfehlenden Charakter hat. Doch diese Empfehlung ist eine mit Nachdruck, wie eine Baurechtsexpertin aufzeigt.

Das Luzerner Theater soll neu gebaut werden. Die Signale von Stadt, Politik und dem Theater selbst sind klar. Doch der nationale Denkmalschutz stellt sich gegen dieses Vorhaben. Der Abbruch des Theaters würde «zu einer schweren Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung führen», kommen die beiden Kommissionen für Denkmalpflege sowie für Natur- und Heimatschutz in einem Gutachten zum Schluss.

Genauer geht es um die der Reuss zugewandte Nordseite, die eben ortsprägenden Charakter hat. Diese ist im Isos, dem Bundesinventar für besonders schützenswerte Bauten, eingetragen.

Kein Einfluss auf das geltende Gesetz in Luzern

Das Gutachten der eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege und Natur- und Heimatschutz hat zwar stark empfehlenden Charakter, ist aber rechtlich nicht bindend – denn es gilt zunächst das kantonale Baugesetz. Doch wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, will die Stadt das Gutachten trotzdem auf seine rechtliche Verbindlichkeit hin prüfen.

Claudia Keller Lüthi, Rechtsanwältin und Notarin. (Bild: zvg)

Doch was gibt es eigentlich zu prüfen, wenn es sich nur um eine Empfehlung – wenn auch eine mit Gewicht – handelt? Baurechtsexpertin Claudia Keller Lüthi von der Grossenbacher Rechtsanwälten AG in Luzern hat sich die Sache einmal genauer angeschaut. Sie hält zunächst fest: «An der kommunalen Gesetzgebung ändert das Gutachten nichts.»

«Faktisch entspricht diese Einschränkung in Bezug auf das Luzerner Theater, auch ohne Bundesgutachten, wohl einem Abbruchverbot.»

Und die sieht so aus: Das Gebäude des Luzerner Theaters liegt in der sogenannten Schutzzone A, der höchsten Schutzklasse für historische Gebäude. Ein Abriss ist demnach nur gestattet, wenn besondere Verhältnisse dies rechtfertigen. Sprich: wenn die Ausnahme dem Sinn der Schutzzone nicht widerspricht und ein Bauprojekt hoher Qualität vorliegt.

Abriss ist schon ohne Gutachten unrealistisch

Keller Lüthi schätzt, dass es schon auf dieser Grundlage sehr schwierig sein dürfte, überhaupt eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. «Faktisch entspricht diese Einschränkung in Bezug auf das Luzerner Theater, auch ohne Bundesgutachten, wohl einem Abbruchverbot.»

Die Begründung: Das Bau- und Zonenreglement der Stadt sieht bei der Ortsbildschutzzone A zwar kein ausdrückliches Abbruchverbot vor, «allerdings sind gemäss Artikel 16, Absatz 5, Änderungen an der Bausubstanz nur dann zulässig, wenn sie aus statischen Gründen unausweichlich oder wenn Bauteile von untergeordneter historischer Bedeutung betroffen sind.»

«Sobald eine Bundesaufgabe festgestellt ist, ist ein Eingriff in ein Objekt aus dem Bundesinventar sehr viel schwieriger.»

Das Luzerner Theater müsste also schon einsturzgefährdet sein, damit man es abreissen dürfte.

Wenn die Empfehlung plötzlich bindend wird

Diese Ausgangslage bestand aber schon vorher. Doch was ändert nun die Stellungnahme der eidgenössischen Kommissionen daran? «Zunächst einmal bestätigt das Gutachten die Ausgangssituation», sagt Keller Lüthi. Sie erklärt den Empfehlungscharakter: «Zwar kann sich die Rechtsprechung nicht direkt auf das Gutachten stützen. Doch muss das kommunale Baugesetz die Bundesinventare berücksichtigen – und darauf bezieht sich das Gutachten.» Will heissen: Die kommunale Gesetzgebung darf dem Bundesinventar nicht direkt widersprechen.

Hinzu komme ein zweiter Punkt, weshalb die Stadt Luzern gut daran tue, das Gutachten ernst zu nehmen: So handelt die Stadt bei einem allfälligen Neubauprojekt möglicherweise in Erfüllung von Bundesaufgaben. Etwa beim Gewässerschutz – die Reuss ist schliesslich nahe. Und schon wird die Empfehlung zur Vorgabe. Keller Lüthi: «Sobald eine Bundesaufgabe festgestellt ist, ist ein Eingriff in ein Objekt aus dem Bundesinventar sehr viel schwieriger.»

Genau dort ist das Luzerner Theater als schützenswert vermerkt. Das Bundesgericht habe diesbezüglich in den letzten Jahren eine klare Tendenz gezeigt, die Erfüllung von Bundesaufgaben schnell einmal festzustellen, so Keller Lüthi. In Obwalden beispielsweise wurden bei einem Bauprojekt der Kantonalbank nach einer Prüfung Gewässerschutzaufgaben, also Bundesaufgaben, festgestellt. Das bereits vom Kanton bewilligte Projekt konnte nicht realisiert werden, obwohl die Baupfeiler bereits standen.

Was die Stadt nun prüfen wird

Aus dem Gutachten geht weiter hervor, dass die Denkmalschützer hingegen keine Einwände gegen einen Erweiterungsbau haben, der das bestehende Gebäude nicht konkurriert. Es wäre eine Möglichkeit, das Theater baulich aufzuwerten – löst das Problem mit dem Hauptgebäude allerdings nicht.

Der Stadtrat will deshalb nun ebenfalls prüfen, ob die Nordfassade allenfalls bei einem Neubauprojekt erhalten bleiben könnte, um den schützenswerten, ortsprägenden Charakter des Gebäudes zu erhalten. «Wenn so die Interessen des Bundesinventars mit den kommunalen Interessen in Einklang gebracht werden könnten, könnte das eine Möglichkeit sein», äussert sich Keller Lüthi dazu vorsichtig. «Aber das ist ein Blick in die Glaskugel.» Es scheint unter den gegebenen Voraussetzungen aber wohl die wahrscheinlichste Möglichkeit, wie Stadt und Politik zu ihrem neuen Theater kommen.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von André Meyer
    André Meyer, 06.10.2019, 21:23 Uhr

    Ich kann RA Claudia Keller nur beipflichten. Auch ohne Gutachten der EKD und NHK ist ein Abriss unrealistisch (Schutzzone A. Gewässerabstand, Umgebungsschutz Jesuitenkirche). De facto ist das gutachten des Bundes bindend, wenn auch nicht iuristisch. Das Stadt und Kanton noch weiter abklären wollen ist Geld- und Zeitverschwendung, denn es gilt «Roma locuta, causa finita». Es wäre jetzt an der Zeit andere Standorte in Betracht zu ziehen; die Sale modulable hat ja diesbezüglioch bereits mögliche Standorte aufgezeigt. Wenn es Stadt und Kanton wirklich um eine neues Theater Ernst ist, würde man jetzt einen anderen Standort diskutieren und nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen wollen.

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  • Profilfoto von Humm Peter
    Humm Peter, 05.10.2019, 10:19 Uhr

    Leserbrief:

    „Neubau führt zu einer schweren Beeinträchtigung des Ortbildes von nationaler Bedeutung.“

    Neues Stadttheater Luzern……. zum Beispiel als eine Art Markthalle.

    Man ist nicht erstaunt, dass die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege das Bestehende bewahren will. Aufgrund der Testplanung und den verschiedenen bisher visualisierten Projekten, welche unglaubliche Dimensionen aufzeigten, würde der Ort maßgeblich verändert werden.
    Oder ist es die Angst, dass grundsätzlich eine zeitgemäße Architektur an diesem Ort nicht einzugliedern ist? Letzteres würde ich bezweifeln, da ich mir einen gut proportional strukturierten Neubau eher als Aufwertung des Ortes vorstellen kann, als der momentan nicht schützenswerte Bau.

    Zurzeit vermisse ich die Diskussion über den Inhalt des neuen Theaters. Dies erachte ich in der jetzigen Phase als wesentlicher als die Diskussion über die Hülle und dem angedrohten Abbruchverbot. Eine solche Debatte würde aus meiner Sicht ganz zwangläufig zu Gestaltungsfragen führen.

    Das bestehende Stadttheater mit seiner barocken Guckkastenbühne in klassizistischer Verkleidung ist vollkommen veraltet und wiederspiegelt ein Bildungsbürgertum einer Kleinstadt wieder, welches es in dieser Form bald nicht mehr geben wird.
    Benedikt von Peter bewies augenscheinlich, dass man Theater an verschiedenen Orten entstehen lassen kann. Im Weiteren sind wir mit neuen Medien konfrontiert, die uns in virtuelle Welten entführen können. Die bestehende Maschinerie für Illusionsbühnen, in der bisherigen Form, ist bald Geschichte und sollte man neu überdenken.

    Kann das neue Theater nicht ein einladender Ort sein, an dem man gerne verweilt, an dem man Inspirationen und Anregungen bekommt?
    Dies könnte zum Beispiel eine Art Markthalle sein, in der unterschiedliche Veranstaltungen neben dem üblichen Theaterrepertoire auch Performance, Lesungen, Ausstellungen, Verkaufsstände, Feste, Buvetten etc. möglich sein sollten. Dies ergäbe spannende Raumbühnen, eventuell auch im Bezug mit dem Aussenraum.
    Das bringt unter Umständen einen größeren Installationsaufwand für einzelne Projekte. Meines Erachtens wäre dies eine zeitgemässe Vision von Theater- und Begegnungsort, die man in Luzern prüfen sollte und eventuell besser in die Umgebung einzugliedern wäre.

    Peter Humm, Architekt Denkmalpflege MAS ETH/ Mag. art. Kostüm- und Bühnenbildner

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