Täter gab sich in Foren als Gleichaltriger aus

Luzerner tauschte mit fast 200 Jugendlichen Nacktbilder aus

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte den Beschuldigten zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.

(Bild: Fotalia)

Ein 41-jähriger Luzerner chattete über mehrere Jahren mit mehr als 200 Minderjährigen und tauschte mit den meisten von ihnen Nacktbilder aus. Einige Minderjährige verleitete er, vor der Skype-Kamera zu masturbieren. Nun muss sich der Angeklagte vor dem Kriminalgericht in Luzern verantworten.

Ein 41-jähriger Luzerner hat im Zeitraum von 2013 bis 2015 zahlreiche Minderjährige zu sexuellen Handlungen verleitet. Ausserdem hat er mehrmals Videos konsumiert, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen. Dies ist der Anklageschrift des Staatsanwaltes zu entnehmen. Wegen dieses Vergehens muss sich der Luzerner diesen Freitagmorgen in einem abgekürzten Verfahren vor dem Kriminalgericht verantworten.

Von seinem damaligen Wohnort in Ebikon chattete der Beschuldigte mit insgesamt über 200 Knaben. Ihre Kontaktdaten hatte er vorgängig in Chatforen für Teenager erhalten. Er gab sich dabei selbst als Teenager aus und kam anscheinend relativ schnell auf sexuelle Themen wie Masturbation und Penisgrösse zu sprechen.

Er bat seine Chatpartner, meist erfolgreich, um Nacktbilder, oder verleitete sie dazu, vor laufender Skype-Kamera zu masturbieren. Dabei nahm der Angeklagte einige der Skype-Videos heimlich auf und speicherte diese. Die gesammelten Videos sammelte der Mann anschliessend auf dem Computer und speicherte sie säuberlich in einzelnen Ordner, die er mit Name und Altersangabe des jeweiligen Teenagers beschriftete.

Unter den Opfern war auch sein Göttibub

Von den insgesamt 200 Chatpartnern waren rund 120 Personen jünger als 16 Jahre. Der Beschuldigte war sich dabei der Minderjährigkeit seiner Chatpartner bewusst, gab sich selbst jedoch nur in wenigen Fällen als Erwachsener zu erkennen.

Mit zwei Minderjährigen stand der Beschuldigte auch ausserhalb des Internets in einem freundschaftlichen Verhältnis – darunter sein eigenes Patenkind. Auch den damals 16-Jährigen fragte der Beschuldigte nach Bildern seines Geschlechtsteiles, die er auch erhielt.

Als die Polizei Computer und Festplatten beschlagnahmte, fanden sie darauf über 2’000 Dateien mit Bildern und Videos, die verbotene Kinderpornografie zeigen. Zusätzlich war auf dem Computer eine selbst erstellte Fotocollage zu sehen. Diese zeigte zwei Männer beim Analsex. Dabei wurden die Köpfe der Männer mit dem Kopf des Beschuldigten und mit dem Kopf eines der Opfer ausgetauscht.

Beschuldigter gesteht die Anschuldigungen

Der Angeklagte gesteht alles und zeigt sich kooperativ und einsichtig. Er wohnt mittlerweile mit seiner Mutter zusammen und lebt in stabilen beruflichen Verhältnissen. Andere Vorstrafen hat der mittlerweile 41-Jährige nicht. Ob er selbst Kinder oder Familie hat, ist aus der Anklageschrift des Staatsanwaltes nicht zu entnehmen.

Der Staatsanwalt hält dem Beschuldigten zwar diese Kooperation zugute, meint aber, dass eine tatsächliche Einsicht fehle. Dies begründet er in seiner Anklageschrift damit, dass der Luzerner auch nach der ersten Hausdurchsuchung durch die Polizei weiterhin pornografische Videos mit Kindern konsumierte. Es liege, so der Staatsanwalt, ein mittelschweres Verschulden vor. Zwar sei es zu keinen sogenannten «Hands on»-Delikten an Kindern gekommen, trotzdem habe der Beschuldigte über längere Zeit gezielt mit Minderjährigen gechattet – mit dem Ziel, Nacktbilder oder Videos zu erhalten.

Der Staatsanwalt fordert in seiner Anklageschrift eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Dies, sofern sich die Probezeit auf mindestens fünf Jahren belaufe und während dieser Zeit eine Fachstelle oder ein Therapeut aufgesucht wird. Ob das Kriminalgericht diesen Forderungen nachkommt oder ein anderes Urteil spricht, zeigt sich diesen Freitagmorgen.

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