Illegale Werbung auf privatem Grund?

Luzerner SVP geht gegen Spange-Nord-Plakate vor

Viele solcher «Spange No»-Plakate sieht man in der Stadt Luzern – hier an der Taubenhausstrasse. (Bild: jwy)

Gelten die omnipräsenten Transparente gegen die Spange Nord als Werbung? Ja, glaubt die SVP und fordert, dass die Stadt gegen die «illegalen Plakate» auf privatem Boden vorgeht. Die Stadt Luzern wehrt sich dagegen – auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist.

Wie ein grosser Teil der städtischen Bevölkerung bezüglich Spange Nord tickt, ist offensichtlich: Vor allem in betroffenen Quartieren – Maihof, Friedental, Spitalstrasse – prangt an etlichen Hausfassaden, Balkonen und Gartenzäunen das blaue Plakat mit den weissen Lettern: «Spange No».

Diese geballte Präsenz stört die städtische SVP, die das Verkehrsprojekt mit vollem Einsatz unterstützt. In einem Vorstoss verlangt Patrick Zibung, Co-Präsident der SVP Kanton Luzern und Neo-Grossstadtrat, dass die Anti-Spange-Nord-Plakate entfernt werden.

Schon im Februar forderte die Junge SVP mit einem offenen Brief an die Stadt Luzern, dass die ihrer Meinung nach «illegal aufgestellten» Plakate verschwinden und die Verantwortlichen gebüsst werden.

Anspruch auf Meinungsäusserung

Auf den Brief folgte ein Mail-Wechsel zwischen der städtischen Dienststelle Stadtraum und Veranstaltung und Patrick Zibung, der zentralplus vorliegt.

Die Stadt beruft sich darin auf den verfassungsrechtlichen Anspruch auf freie Meinungsäusserung, der nicht im Widerspruch mit der Reklameverordnung stehe. Die Spange-Nord-Plakate auf Privatgrund verletzen keine Regeln und Gesetze, ist die Stadt überzeugt.

Braucht's dafür eine Bewilligung? Ja, sagt die SVP – Nein, meint die Stadt Luzern. (Bild: ber)

Regeln auf privatem Grund?

Die freie Meinungsäusserung würde mit dem Entfernen der Plakate nicht verletzt, so die SVP. Denn diese sei nicht vom gewählten Medium abhängig.

Patrick Zibung argumentiert mit der kantonalen Reklameverordnung (RVO), die für alle Reklamen im Freien gilt, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund. Seiner Meinung nach sind somit auch die privat aufgestellten Spange-Nord-Plakate Reklame und bewilligungspflichtig.

Reklamen werben laut RVO «für (…) Ideen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in einem örtlichen Zusammenhang stehen» – das treffe auf die Spange Nord zu.

Allerdings gibt es besondere Bestimmungen für politische Reklame während Abstimmungs- und Wahlkämpfen: Polit-Plakate sind während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach Wahlen und Abstimmungen von Bewilligungen ausgenommen. Für die Spange Nord gibt es jedoch (noch) keinen Abstimmungstermin.

Kein Ansatz für Verbot

Letztlich ist es eine rechtliche Frage, ob diese Plakate als Werbung taxiert werden – und ob die RVO in diesem Fall zur Anwendung kommt. Und was wäre dann mit den Plakaten des Frauenstreiks? Oder mit den «Peace»-Regenbogen-Flaggen, die vor ein paar Jahren an etlichen Fassaden hingen?

Nach Meinung der Stadt Luzern sind solche Aushänge auf Privatgrund keine Reklame. Auch im Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes gebe es keine Ansätze, Plakate auf privatem Grund verbieten zu lassen.

Erst bei sicherheits- oder verkehrstechnischen Vorbehalten – etwa im Falle einer Ablenkung – werden die Behörden in Abstimmung mit der Luzerner Polizei aktiv. Dies sei im Maihof bei Spange-Nord-Plakaten auch schon vorgekommen.

Ein politischer Verdacht

Wie die Stadt auf den Vorstoss antwortet, bleibt abzuwarten. Es läuft wohl also auf eine rechtliche Klärung der Sachlage hinaus.

«Spange No»-Fest im September
Nach der Demo im Mai gegen die Spange Nord hat das Gegenkomitee die nächste Aktion angekündigt: Am 21. September geht beim Pavillon am Quai das «Spange No»-Fest über die Bühne. Mit Bands (u.a. Heidi Happy und Blind Butcher), Kinderchören, Redebeiträgen und einer Podiumsdiskussion. Auch Vertreterinnen aus dem Bieler Komitee «Westast so nicht!» werden dabei sein.

Abgesehen davon hat die SVP sowieso einen politischen Verdacht, wieso die Stadt nicht gegen die Plakate vorgeht: «Hier drückt man beide Augen zu, wohl weil die Plakatierung der politischen Haltung der Stadtregierung entspricht.» Bei Baubewilligungen jedoch werde jedes noch so kleine Detail überprüft und beanstandet, moniert Zibung.

Juristische Haarspalterei

Beim Komitee der Gegenbewegung, welches die Fahnen vertreibt, hat man den SVP-Vorstoss zur Kenntnis genommen – mehr nicht. «Das berührt uns ehrlich gesagt nicht, wir nehmen das eher amüsiert zur Kenntnis», sagt Sprecher Felix Kaufmann.

Er rechnet nicht damit, dass der Vorstoss Konsequenzen für die weitere Kampagnenarbeit hat. Er wirft der SVP juristische Haarspalterei vor. «Das wäre ja ein ziemlicher Präzedenzfall, wenn man dafür eine Bewilligung bräuchte», sagt er.

Kaufmann interpretiert das Vorgehen der SVP als Hilflosigkeit: Sie könnten Transparente für die Spange Nord aufhängen, finden aber niemanden.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Werni Weber
    Werni Weber, 10.07.2019, 15:09 Uhr

    Meinungsfreiheit gilt für die Milliardärspartei nur, wenn sie aus Herrliberg finanziert wird.

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  • Profilfoto von A.G.
    A.G., 10.07.2019, 13:07 Uhr

    Dann möchte ich auch keine SVP-Zeitung in meinem Briefkasten wenn dort ein Aufkleber «Bitte keine Werbung» angebracht ist.

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  • Profilfoto von Beat Murer
    Beat Murer, 10.07.2019, 10:49 Uhr

    Ausgerechnet SVP-Vertreter stören sich an diesen Plakaten. Lächerlich. Die sollten zuerst vor der eigenen Türe wischen. 😉

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    • Profilfoto von Markus Stüdeli
      Markus Stüdeli, 10.07.2019, 15:23 Uhr

      Wenn andernorts z.B. auf privatem Grund gegen Stellplätze für Fahrende plakatiert wird, ist die SVP dann wieder etwas toleranter bei der Auslegung, was nun Meinungsäusserung ist und was Werbung.

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