Fläche so gross wie halbes Fussballfeld

Luzerner Stadtrat will dutzende Bushäuschen begrünen

Das Bushäuschen am Kasernenplatz. Hier könnte eine Begrünung möglich sein. (Bild: bic)

Die Luzerner Bushaltestellen sollen grüner werden. Der Luzerner Stadtrat geht damit auf eine Forderung zweier grüner Grossstadträte ein, die sich dadurch einen Beitrag zur Biodiversität auf Stadtgebiet erhoffen.

Der Luzerner Stadtrat will die Dächer dutzender Bushäuschen begrünen. Dies schreibt er in seiner Antwort auf ein Postulat der Grünen Grossstadträte Marco Müller und Mirjam Landwehr. Diese wollen durch die Begrünung der Unterstände die Feinstaubbelastung senken und Regenwasser speichern. Ausserdem könne laut den beiden Parlamentariern so die Biodiversität gefördert werden.

Im Vorstoss wird der Stadtrat aufgefordert zu prüfen, welche Bushaltestellen dafür infrage kommen. Laut der Regierung gibt es in der Stadt insgesamt 94 Unterstände mit unterschiedlichen Dachformen. Für eine Begrünung müssen jedoch verschiedene Bedingungen betreffend Statik, Dachform und Dachentwässerung erfüllen. Die grosse Mehrheit der Dächer erfüllt laut dem Stadtrat diese Kriterien. Sie könnten also bepflanzt werden.

Bei 14 Dächern ist Begrünung Pflicht

Unabhängig des Vorstosses ist die Stadt verpflichtet, bei aktuell 14 Bushäuschen das Dach zu begrünen, da ihre Dachfläche grösser als 25 Quadratmeter ist. Dies schreibt das städtische Bau- und Zonenreglement vor. Die gesamthaft 94 Unterstände weisen zusammen eine Fläche von knapp 4'000 Quadratmeter auf. Das ist etwas mehr als der Hälfte eines Fussballfeldes.

«Auch wenn der Beitrag, den begrünte Dächer von Personenunterständen an Bushaltestellen für den Klimaschutz leisten, nicht sehr gross erscheint, möchte sich der Stadtrat angesichts dieser Erwägungen den Postulanten anschliessen und ein Zeichen für eine begrünte Stadt setzen», so die Exekutive.

Für Bushäuschen, die im Rahmen der geplanten behindertengerechten Bushaltekante neu gebaut oder erneuert werden, würden die statischen Anforderungen künftig so formuliert, dass eine Begrünung im Sinne der Postulanten möglich wird. Weiter sei entscheidend, dass es auf dem Dach genügend Sonne sowie Zugänglichkeit für die Pflege besteht. Nur wenn die genannten Anforderungen nicht gegeben sind, sollen die Haltestellen nicht begrünt werden.

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