Luzerner Stadtrat ignoriert den Volkswillen

Um fast 20 Prozent müssen die Stadtratslöhne gesenkt werden. So will es das Volk. Doch der Luzerner Stadtrat will mit der Umsetzung ganze 18 Monate warten. Das zeugt weder von Grösse noch von demokratischem Feingefühl. Das Parlament sollte ein Machtwort sprechen.

Der Stadtrat will die SVP-Initiative «200’000 Franken sind genug!» erst per 1. September 2016 umsetzen. Obwohl die Stadtluzerner die Initiative am 5. März sehr deutlich angenommen haben (zentral+ berichtete). Der Stadtrat will damit geschlagene 18 Monate warten, bis er sich seinen Lohn kürzt. Das ist zu lange.

Über die SVP-Initiative kann man geteilter Meinung sein. Der Gegenvorschlag des Parlaments wäre massvoller gewesen und hätte es etwa erlaubt, dass die Löhne mit jedem Amtsjahr eine leichte Steigerung hätten erfahren können. Aber 63 Prozent der Stadtluzerner waren da anderer Meinung.

Dass sich der Stadtrat nun 18 Monate mit der Umsetzung Zeit nehmen will, ist fragwürdig. Es kann zweifellos davon ausgegangen werden, dass das Stimmvolk von einer rascheren Umsetzung ausgegangen ist. Dem ist Folge zu leisten, auch wenn man – wie der Stadtrat – den Entscheid höchst ungerecht findet. So lange mit der Umsetzung zu warten, erinnert an ein Kind, das «döibelet».

Das Volk hat auch entschieden, die Löhne der aktuellen fünf Stadträte zu kürzen. Wird damit bis zum September 2016 gewartet, trifft es möglicherweise einzelne Stadträte nicht mehr – denn nächsten Frühling finden Gesamterneuerungswahlen in der Stadt statt.

Klar durften die Stadträte bei ihrer (Wieder-)Wahl 2012 vom damals üblichen Lohn ausgehen. Und klar wurden sie für vier Jahre gewählt. Aber das schützt sie nicht vor dem Volkswillen. In der Privatwirtschaft können Löhne durch den Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung innerhalb kürzester Frist gekürzt werden. Dies gilt auch für Staatsangestellte. Warum soll dies für deren Chefs nicht auch gelten? Sich dem Wunsch der Stimmbürger zu fügen, wäre ein Zeichen von Grösse.

Eine raschere Umsetzung steht zudem nicht im Widerspruch zu vergleichbaren Urteilen des Bundesgerichts. Dieses hat bloss zwei ähnlich lange Umsetzungsfristen gutgeheissen. Das heisst aber nicht, dass der Stadtrat nicht auch eine Frist von sechs Monaten (das wäre bis zum 1. September 2015) oder als Kompromiss neun Monaten (bis Ende Jahr) akzeptieren könnte. Zumal es kaum realistisch ist, dass ein Stadtrat gegen eine solche kürzere Umsetzungsfrist überhaupt vor Gericht ziehen würde – das käme politischem Selbstmord gleich.

Nun hat es das Stadtparlament am 21. Mai in der Hand, den Volkswillen umzusetzen. Ob die Übergangsfrist dann sechs oder neun Monate dauert, scheint zweitrangig. Aber 18 Monate sind nicht akzeptabel.

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