Vergewaltigung von Emmen

Luzerner Staatsanwaltschaft kommt unter Beschuss

Massen-DNA-Test für nichts? Die Luzerner Polizei habe bei den Ermittlungen zum Fall von Emmen Fehler gemacht, kritisiert ein «Rundschau»-Beitrag. (Bild: Fotolia)

Happige Vorwürfe: Die Luzerner Fahnder hätten bei ihren Ermittlungen zum Fall von Emmen falsche Prioritäten gesetzt – die Kriterien zur Auswahl der Personen für den DNA-Test seien gar untauglich. So heisst es in einem «Rundschau»-Bericht. Die Luzerner Staatsanwaltschaft wirft dem SRF hingegen vor, falsch recherchiert zu haben.

Die Fahndung nach dem Täter, der im Sommer in Emmen eine junge Frau vom Velo gerissen und brutal vergewaltigt hat, bleibt offenbar trotz DNA-Massentest erfolglos. Das heisst es in einem «Rundschau»-Beitrag, der heute Mittwochabend um 20.55 Uhr auf SRF 1 ausgestrahlt wird (zentral+ berichtete). Brisant: Im besagten SRF-Bericht kommt die Arbeit der Luzerner Polizei schlecht weg (siehe Box).

Dagegen wehrt man sich seitens der Luzerner Staatsanwaltschaft: «Der DNA-Massentest kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht als erfolglos bezeichnet werden, da aktuell noch eine bestimmte Anzahl von – bereits erhobenen – DNA-Proben ausgewertet wird», sagt Sprecher Simon Kopp. «Der Test ist somit noch nicht abgeschlossen, und es liegt auch noch kein Resultat bezüglich dem Erfolg vor.»

Falsche Prioritäten und untaugliche Eingrenzungskriterien

Im Beitrag der «Rundschau» kritisiert der deutsche Polizeipsychologe und Profiler Adolf Gallwitz, dass die Luzerner Behörden mit der Durchführung eines Massen-DNA-Tests dem grossen Druck der Bevölkerung erlegen seien. Prioritär müsste das Opfer «mit allen psychologischen Vernehmungstechniken befragt werden.» Stattdessen konzentriere sich die Polizei offenbar auf die DNA-Spur und meine, dies sei «das Wunderheilmittel», sagt er gegenüber dem SRF.

Und es geht noch weiter: Der Basler Strafrechtprofessor Niklaus Ruckstuhl kritisiert gegenüber der «Rundschau» die angeblich untauglichen Eingrenzungskriterien, nach welchen die 372 Männer in Emmen aufgeboten wurden. «Wenn ein präzises Profil vom Täter anhand harter Facts wie beispielsweise einer auffälligen Narbe im Gesicht oder einem auffälligen Tattoo vorliegt, ist die Chance gross, dass die Verdächtigen-Gruppe richtig definiert ist.» Doch so wie dies in Luzern gemacht wurde, werde der Täter kaum gefunden. «Wenn man ihn findet, dann im Zuge einer anderen Fahndung, einer anderen Deliktsaufklärung, wo es sich herausstellen wird, dass die DNA identisch ist mit der Tatortspur von Emmen.»

Falsche Recherchen

«Die Staatsanwaltschaft wird noch vor Ende Jahr über die Ergebnisse zum Massen-DNA-Test informieren.» Kopp betont des Weiteren: «Im Umfeld der schweren Tat von Emmen laufen zudem weitere Ermittlungen.»

Ein Teil der inhaltlichen Angaben des Berichts seien ausserdem falsch, meint Kopp weiter. «Der Journalist der Rundschau schreibt von 16 Personen, welche nicht zum Test erschienen seien. Leider wurde diese Zahl falsch recherchiert.»

Die Staatsanwaltschaft Luzern könne diese Zahl jedenfalls nicht bestätigen. Darüber, ob und wie viele Personen tatsächlich nicht zum Test erschienen sind, gibt man jedoch keine Auskunft.

Beschwerde möglich

Sollten tatsächlich gewisse Personen nicht zum DNA-Test erschienen sein, müssen diese das zwingend noch nachholen. «Wer nicht damit einverstanden ist, seine DNA abzugeben, kann eine Beschwerde machen, worüber dann die Beschwerdeinstanz zu entscheiden hat. Wird die Beschwerde abgewiesen, so ist einer entsprechenden Anordnung Folge zu leisten», erklärt Staatsanwalt Matthias Stammbach von der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Stammbach war 2010 für den Fall der Psychiaterin, die im Zürcher Seefeldquartier in ihrer Praxis ermordet wurde, zuständig. Auch bei diesem Verbrechen erhoffte man sich über sichergestellte DNA und die daraufhin beantragten und angeordneten Massenuntersuchungen Hinweise auf die Täterschaft – allerdings bislang ohne Erfolg (zentral+ berichtete).

«Wir haben verschiedene Anträge ans Zwangsmassnahmengericht gestellt, diese wurden gutgeheissen», so Stammbach weiter. Will heissen: Der Kreis der vorgeladenen Personen wurde in mehreren Runden ausgedehnt.

Ausdehnung der Untersuchung in Luzern?

Ob dies auch in Luzern der Fall sein wird, ist jedoch unklar. Die Luzerner Staatsanwaltschaft kommunizierte vor einiger Zeit lediglich, dass eine Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Personenkreise möglich wäre.

Zur im «Rundschau»-Beitrag erwähnten Kritik an den Luzerner Ermittlern will Stammbach allerdings nichts sagen. «Ich kenne den Fall lediglich aus den Medien und ich kommentiere grundsätzlich keine Fälle anderer Staatsanwaltschaften.»

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