Zuständigkeiten geklärt

Luzerner Staatsanwalt untersucht die VBL-Affäre

Die VBL-Affäre wird nun von der Luzerner Staatsanwaltschaft untersucht. (Bild: zvg)

Nach der Klärung der Zuständigkeiten übernimmt die Abteilung für Wirtschaftsdelikte der Luzerner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Unter anderem wird der Verdacht auf Urkundenfälschung geprüft.

Im Zuge der Subventionsgelder-Affäre wurden bei der Staatsanwaltschaft Luzern vom Bundesamt für Verkehr, vom Verkehrsverbund Luzern und von einer Privatperson Anzeigen eingereicht (zentralplus berichtete). Diese unterstellen dem abgetretenen Verwaltungsrat unter anderem Verdacht auf Betrug und Urkundenfälschung.

Die Oberstaatsanwaltschaft Luzern hat die Zuständigkeit unmittelbar nach Eingang der Anzeigen umfassend geprüft und kommt nun zum Schluss, dass diese bei den Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Luzern liegt. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Montag.

Die VBL-Gruppe ist grösstenteils im von Kanton und Gemeinden subventionierten Ortsverkehr tätig. Dieser falle nicht unter das Subventionsgesetz und liege damit auch nicht in der Zuständigkeit der Bundesbehörden, so die Staatsanwaltschaft weiter.
 
Die Staatsanwaltschaft, namentlich die Abteilung 5 für Wirtschaftsdelikte, hat die Untersuchung eingeleitet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die nächste Orientierung ist nach Abschluss der Untersuchung vorgesehen.

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