Solange Kapazitäten vorhanden sind

Luzerner Spitäler sollen Wahleingriffe weiterhin durchführen

Die Verschiebung oder Streichung von Wahleingriffen führte bei den Spitälern zu Verlusten. (Bild: les)

Während der ersten Corona-Welle verzichteten Spitäler im Hinblick auf die Kapazität der Betten auf Wahleingriffe. Das führte zu einem finanziellen Verlust. Das soll jetzt verhindert werden.

Um bei den Betten Platz zu schaffen, wurden nicht dringende Operationen während der ersten Welle verschoben oder abgesagt. Doch das führte bei den Spitälern zu Ertragseinbussen. Gemäss dem Luzerner Regierungsrat wird der Verlust der ersten Welle auf rund 40 Millionen Franken geschätzt.

Nun hat der Bundesrat erneut geraten, Wahleingriffe zu verschieben, damit genügend Betten für Corona-Patienten vorhanden sind. Die FDP Luzern will jedoch, dass dieser Entscheid so lange hinausgezögert wird, bis die Kapazitäten ausgelastet sind. «Erhebliche Ertragsausfälle» müssten verhindert werden, schreibt die FDP in einer Mitteilung. Dies wirke sich sonst auf die Investitionsfähigkeit der Spitäler aus – in Luzern wurde gerade mit den Arbeiten für den Neubau des Kinderspitals und der Frauenklinik begonnen.

Verbot sei nicht nötig

Die Partei ist sich sicher: «Ein Verbot von Wahleingriffen wie im Frühjahr 2020 ist nicht erforderlich. Ohne eine kritische Auslastung der Spitäler müssen auch medizinisch nicht dringende Eingriffe möglich bleiben.» Nicht dringend bedeute schliesslich nicht, dass sie nicht nötig seien.

Der Regierungsrat solle deshalb dafür sorgen, dass die Eingriffe weiter vorgenommen werden, solange es die Kapazität zulässt, wie die FDP in einem dringlichen Postulat festhält. «Wir haben vollstes Vertrauen in die Führung der Spitäler, dass sie, sofern die Situation dies erfordern würde, die nicht dringenden Eingriffe reduzieren und Kapazitäten für dringende Covid-19-Patienten schaffen würde.» Ein Verbot sei deshalb nicht notwendig.

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