Ab Dienstag

Luzerner Spitäler erlassen Besuchsverbot

Auch im Luzerner Kantonsspital gilt ab Dienstag ein Besuchsverbot. (Bild: Archivbild)

Um die Frequenzen im Spital zu reduzieren, lassen das Luzerner Kantonsspital und die Hirslandenklinik St. Anna kaum mehr Besucher rein. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wegen der angespannten Corona-Situation empfiehlt der Kantonale Führungsstab den Luzerner Spitälern, ein Besuchsverbot zu erlassen. Das haben sie nun auch getan. Ab Dienstag dürfen nur noch wenige Besucher in Spital, heisst es in entsprechenden Medienmitteilungen. So soll das Ansteckungsrisiko minimiert werden, da weniger Personen im Spital ein- und ausgehen. Das soll auch den Betrieb entlasten.

Das Besuchsverbot gilt bis auf Weiteres. Es gibt jedoch Ausnahmen. So dürfen beispielsweise Eltern und Geschwister Patienten im Kinderspital besuchen. Frisch gebackene Väter dürfen rund um die Geburt und im Wochenbett die Mütter besuchen. Auch Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Personen dürfen noch ins Spital. Ambulante Patientinnen dürfen von einer Person begleitet werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.

Im Notfall trotzdem sofort ins Spital

«Der Pandemiestab des Luks ist sich bewusst, dass ein generelles Besuchsverbot über die Festtage besonders einschneidend ist, gewichtet aber die Sicherstellung und Entlastung des Spitalbetriebs in der momentan sehr angespannten Situation höher», schreibt das Luzerner Kantonsspital in seiner Mitteilung.

Gleichzeitig werden auch über die Feiertage Corona-Tests angeboten. Bis am 3. Januar soll die Kapazität jedoch etwas reduziert werden. Personen, die keine Symptome zeigen, werden ausserdem nicht zum Test zugelassen.

Die Spitäler weisen jedoch darauf hin, dass man bei einem Notfall weiterhin unverzüglich das Spital aufsuchen soll. Wer zögert, riskiert schwere gesundheitliche Folgen.

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