Der SP Luzern sind Quotenziele bei der IV ein Dorn im Auge. Deshalb will sie von der Luzerner Regierung wissen, wie es diesbezüglich im Kanton Luzern läuft
Diesen Samstag berichtete der «Tagesanzeiger» und der «Blick» über die IV. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) definiert Quotenziele mit den kantonalen IV-Stellen. Solche Leistungsziele im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung sind höchst problematisch, schreibt die Luzerner SP in einer Mitteilung.
Quotenziele könnten dazu führen, dass die Invalidenversicherung nicht mehr überall offen überprüft, auf welche Leistungen eine versicherter Person Anspruch hat, so die Partei. Durch solche Leistungsziele könnte sich innerhalb von kantonalen IV-Stellen eine problematische Kultur etablieren, die den gesetzlichen Richtlinien der Invalidenversicherung widerspricht.
Die SP des Kantons Luzern möchte daher vom Regierungsrat wissen, wie sich die definierten Quotenziele für die IV-Stelle Luzern auswirken und hat eine Anfrage über das Quotenzielsystem des Bundesamtes für Sozialversicherung eingereicht.
Kantonsrat Michael Ledergerber ist besorgt, denn solche Quotenziele können bei den Mitarbeitenden der Invalidenversicherung zu Zielkonflikten führen. Ein solches Dilemma könnte dazu führen das nicht mehr offen überprüft wird und sich eine problematische Kultur etabliert.
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