Unterstützung fürs Kleinstgewerbe

Luzerner SP fordert einen Solidaritätsfonds

Mit dem Fonds sollen vor allem Kleinstbetriebe Unterstützung erhalten. (Symbolbild) (Bild: jal)

Weil Selbständige und Kleinstunternehmen während der Corona-Zeiten besonders gelitten haben, fordert die Luzerner SP einen Solidaritätsfonds. Mit diesem sollen Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten.

Wie die Partei in einer Motion schreibt, beschäftigen derzeit rund 84 Prozent der Arbeitsstätten in der Stadt Luzern weniger als 10 Mitarbeitende – sind also Kleinstunternehmen. «Für diese Betriebe sind die Liquiditätshilfen des Bundes nicht unproblematisch, da sie zu langfristiger Verschuldung führen», heisst es in der Motion, die von Simon Roth, Gianluca Pardini und Yannick Gauch verfasst wurde. «Diese Betriebe können oft bereits mit geringen, einmaligen Beiträgen wirksam unterstützt werden.»

Als Vorbild hebt die Partei die Stadt Thun hervor. Diese habe zur Unterstützung des Kleinstgewerbes einen «Corona-Solidaritätsfonds» in der Höhe von 2 Millionen Franken eingerichtet. Daraus werden auf Gesuch einmalig zwischen 5000 und 50'000 Franken ausbezahlt. Das Geld muss nicht zurückbezahlt werden – um eine weitere Verschuldung zu vermeiden.

Luzern soll Beispiel Thun folgen

Zwei Bedingungen müssen jedoch erfüllt werden, um sich für den Fond bewerben zu können. So müssen die Gesuchsteller nachweisen können, dass ihre Notlage durch die Coronakrise entstanden ist. Ebenfalls muss eine längerfristige Weiterführung des Geschäfts durch die städtische Unterstützung aussichtsreich erscheinen.

Die SP fordert den Stadtrat nun auf, die reglementarischen Voraussetzung für einen solchen Fonds nach dem Beispiel Thun zu erarbeiten und dem Grossen Stadtrat zu unterbreiten. Die ausbezahlten Beträge dürften dabei nach Meinung der drei SP-Vertreter einen Betrag von 50'000 Franken nicht überschreiten. Beträge über 25'000 Franken müssen durch einen Ausschuss – in dem sowohl Verantwortliche der Stadt, wie auch Vertreter des Kleinstgewerbes vertreten sein können – genehmigt werden. Obwohl die Zielgruppe der Motion vor allem das Kleinstgewerbe mit bis zu neun Mitarbeitenden betrifft, sollen auch Kleinbetriebe ab zehn Personen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon