Beizen für Büezer wieder offen

Luzerner Restaurants dürfen als Betriebskantinen öffnen

Luzerner Beizen dürfen unter Auflagen als «Betriebskantonen» öffnen.

Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern dürfen seit Montag unter bestimmten Voraussetzungen als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» öffnen. Der Zugang zu den Betriebskantinen ist zeitlich beschränkt und nur für bestimmte Berufsgruppen offen.

Ende Februar 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit den Kantonen mitgeteilt, dass Restaurants unter Einhaltung bestimmter Anforderungen mit Zustimmung der Kantone vorübergehend als «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet haben dürfen. Der Kanton Zug beispielsweise hat vergangene Woche bereits angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen (zentralplus berichtete).

Am Montag teilt nun auch der Kanton Luzern, dem «grossen Bedürfnis» nachzukommen. So heute dürfen Restaurationsbetriebe, die über eine entsprechende Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz verfügen, ihren Betrieb unter gewissen Voraussetzungen als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» wieder aufnehmen.

Eingeschränkter Zugang

Es gelten allerdings Einschränkungen gegenüber einem «regulären» Restaurantbetrieb: Die Öffnungszeiten sind auf werktags 11 bis 14 Uhr beschränkt. Zugang haben nur Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich bei der Betriebskantine angemeldet werden.

Das Schutzkonzept der Betriebskantine muss allen rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen. Dazu gehört die Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants sowie beim Aufsuchen der Sanitäranlagen. Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden; Gästegruppen, die nahe zusammensitzen, sind nicht zulässig. Die Restaurants müssen die Kontaktdaten von allen Personen erheben und während 14 Tagen aufbewahren. Die Restaurationsbetriebe müssen der Luzerner Polizei täglich bis 10 Uhr melden, für welche Arbeitgeber sie ihren Betrieb als «Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz» geöffnet haben.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Lui Casutt
    Lui Casutt, 01.03.2021, 15:03 Uhr

    Sind wir jetzt definitiv im Kommunismus angekommen?
    Ich kann über diese Auflagen nur den Kopf schütteln.

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