Weil der Initiativtext im Abstimmungsbuch fehlerhaft sei, forderten Einsprachen, die Abstimmung über die Kulturlandinitiative zu verschieben. Davon will der Regierungsrat nichts wissen.
Vier Tage vor dem Abstimmungstermin zu den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» und dem Gegenvorschlag vom 29. November reichten vier Privatpersonen aus der Stadt Luzern Einsprachen gegen die Abstimmungsbotschaft des Regierungsrates ein. Sie warfen dem Regierungsrat vor, dass die Informationen fehlerhaft und irreführend seien (zentralplus berichtete).
Wie die Staatskanzlei Luzern am Freitag in einer Medienmitteilung schreibt, hat der Regierungsrat die Einsprachen geprüft und kommt zum Schluss, dass diese zu spät eingereicht wurden. Laut Stimmrechtsgesetz müssen Einsprachen spätestens drei Tage nach Entdecken des Mangels beanstandet werden. «Im vorliegenden Fall ist diese Frist spätestens Mitte November abgelaufen», heisst es. Weil die Einsprachen aber erst am 24. November eingegangen seien, geht der Regierungsrat nicht darauf ein. «Die Abstimmung findet wie geplant statt», schreibt er weiter.
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