17 Massnahmen für nachhaltige Energieversorgung

Luzerner Regierungsrat beschliesst neues Energiekonzept

(Bild: pixabay)

Der Luzerner Regierungsrat hat das Energiekonzept 2019–2021 rückwirkend per 1. Januar in Kraft gesetzt. Er benennt darin 17 Massnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung und -nutzung. Das Energiekonzept ist seit 2007 ein für die kantonale Verwaltung verbindliches Instrument und zeigt die mittel- und langfristige Strategie in der Energiepolitik auf.

Um die Grundsätze des kantonalen Energiegesetzes und die Ziele des Bundes in der Energiepolitik umzusetzen, erstellt der Kanton Luzern seit 2007 periodisch ein für die kantonale Verwaltung verbindliches Energiekonzept. Es zeigt die mittel- und langfristige Strategie in der Energiepolitik auf und beinhaltet die Planung von Massnahmen, der Kosten und der Erfolgskontrolle. Die Handlungsfelder des Energiekonzepts sind: Energiepolitik, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Gebäude, Mobilität sowie Informations- und Beratungsaufgaben.

Das dritte, nun vorliegende Energiekonzept 2019–2021 umfasst 17 Massnahmen. So hält das Konzept etwa fest, dass der Kanton Luzern seine Energiepolitik entsprechend der nationalen Energiestrategie 2050 gestaltet und sich innerhalb der energiepolitisch fortschrittlichen Kantone positioniert. Weiter soll der Kanton den laufenden Energieumbau in seinem Einflussbereich vorantreiben und Gemeinden, Firmen und Private dabei begleiten, den Energiebedarf zu senken und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien auszurichten. 

Neues kantonales Energiegesetz schafft neue Vorgaben

Mit dem Energiekonzept 2019–2021 wird das bisherige Konzept aktualisiert und fortgeführt. Die neue kantonale Energiegesetzgebung, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wird darin teilweise berücksichtigt. Da das revidierte Energiegesetz neue Vorgaben schafft, zu deren Umsetzung Vorarbeiten nötig sind, wird die neue Gesetzgebung in der nächsten Umsetzungsperiode ab 2022 vollständig integriert. Dies geben die Verwantwortlichen diesen Dienstag bekannt.

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