Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden

Luzerner Regierung will Firmensteuern leicht anheben

Präsentierte am Mittwoch die Vorschläge der Luzerner Regierung: Finanzdirektor Marcel Schwerzmann.

(Bild: les)

Der Luzerner Regierungsrat will die Fimensteuern ab 2020 leicht anheben. Um insgesamt 6,6 Prozent sollen die Unternehmen stärker belastet werden. Dies führt zu deutlichen Mehreinnahmen bei Kanton und Gemeinden. 

Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) durch das Schweizer Stimmvolk präsentiert der Bund mit der SV17 eine abgespeckte Vorlage, welche die international geforderten Standards erfüllt. Ausgangspunkt der SV17 ist die Abschaffung des international nicht mehr akzeptierten Sonderstatus für kantonale Statusgesellschaften.

Frühzeitige Mitsprache ermöglichen

Aufgrund des internationalen Drucks soll die SV17 durch den Bund möglichst rasch in Kraft treten. Der enge Terminplan mache es nötig, dass die Kantone bereits mit der Anschlussgesetzgebung beginnen, obwohl noch nicht alle Vorgaben des Bundesrechts geklärt sind, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Ein weiterer Grund für die frühzeitige Vernehmlassung liegt im kantonalen Projekt der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18).

«Luzern hat optimale Ausgangslage»

Diese Vorlage hat inhaltliche Berührungspunkte mit der Steuergesetzrevision und befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Die politischen Kräfte können somit ihre Rückmeldungen im Rahmen einer finanzpolitischen Gesamtschau abgeben.

Der Regierungsrat beschränkt sich auf das gesetzgeberisch und inhaltlich Notwendige, weil der Kanton Luzern mit den national tiefsten Unternehmenssteuern bereits eine optimale Ausgangslage erarbeitet habe.

Gleichzeitig bedeute die Teilrevision für den Kanton Luzern die Chance, den Finanzhaushalt ins Gleichgewicht zu bringen: Die Massnahmen sollen unter dem Strich zu massvollen Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden führen. Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung.

Moderate Erhöhung des Gewinn- und Vermögenstarifs

«Der Regierungsrat stellt eine moderate Erhöhung des Gewinntarifs und des Vermögenstarifs zur Diskussion», sagte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann diesen Mittwoch vor den Medien. Damit auch die Unternehmen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der steigenden Ausgaben des Kantons und der Gemeinden leisten, ist eine moderate Justierung des Gewinnsteuersatzes von 1,5 auf neu 1,6 Prozent vorgesehen.

Diese Anpassung um 0,1 Prozentpunkte hat jährliche Mehreinnahmen von rund 5,5 Millionen Franken für den Kanton zur Folge. Trotz der geplanten Erhöhung der Gewinnsteuer wird der Kanton Luzern ein attraktiver Standort für Unternehmen bleiben, erklärte Schwerzmann.

Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden

Mit der Erhöhung des Vermögenstarifs und gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge ergibt sich eine ebenfalls moderate Mehrbelastung für hohe Vermögen. Die tieferen Vermögen hingegen werden entlastet. Diese Massnahme bringt dem Kanton Mehreinnahmen von 17,9 Millionen Franken.

Zurückhaltende Umsetzung der SV17

Mit der geplanten Umsetzung der SV17 im Kanton Luzern werden die Gemeinden nicht belastet. Nach heutigem Erkenntnisstand resultieren für sie bei einer vollständigen Umsetzung aller vorgeschlagenen Massnahmen Mehreinnahmen von 48,5 Millionen Franken ab Einführung, für den Kanton 43,8 Millionen Franken.

«Die Steuergesetzrevision 2020 ist zur Sicherung des Haushalts des Kantons Luzern zwingend notwendig, erklärte Schwerzmann. Ob sämtliche der aufgezeigten Massnahmen notwendig sind, wird sich erst aufgrund der definitiven Entscheide des Bundes zeigen. Insbesondere betrifft dies die Erhöhung der Gewinn- und der Vermögenssteuer.

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