Unterstützung für Pläne des Bundes

Luzerner Regierung will Fasnächtlern Ohrenstöpsel verordnen

Die Idee des Bundes führt in Luzern zu wenig Begeisterung. Einige Guugger nehmen es aber mit Humor.

(Bild: Gabriel Kaspar)

Bei einer Lärmbelastung von über 93 Dezibel sollen künftig auch bei unverstärkten Konzerten zwingend und gratis Ohrenstöpsel abgegeben werden. Die Luzerner Regierung unterstützt in einer Vernehmlassung eine geplante Massnahme des Bundes. Weil gerade bei Guggenmusikkonzerten ein Gefährdungspotential fürs Publikum bestehe.

Der Bund schlägt im Kampf für die Gesundheit und gegen mögliche Hörschäden drei Massnahmen vor. Erstens solle bei einer mittleren Lärmbelastung von über 93 Dezibel künftig auch bei unverstärkten Konzerten zwingend kostenfreie Ohrenstöpsel ans Publikum abgegeben werden. Zweitens soll das Publikum mit Hinweisen vor der Gefahr gewarnt werden und drittens schlägt der Bund eine Meldepflicht für derartige Veranstaltungen vor.

Die Luzerner Regierung befürwortet eine Pflicht zur Ohrenstöpselabgabe und eine Pflicht zur Verbreitung von Warnhinweisen. Einzig die Meldepflicht hält sie für unpraktikabel, weil nicht kontrollierbar. Zu ihrer Überzeugung ist sie gelangt, weil gerade Guggenmusikkonzerte einen «sehr hohen Schalldruckpegel» erzeugen könnten und ein «Gefährdungspotenzial fürs Publikum» darstellten, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt.

Viele Fasnächtler sind von der Idee nur mässig begeistert, wie die «Luzerner Zeitung» berichtete. Linus Jäck, Präsident der «Vereinigten Guuggenmusigen Luzern» hält die Idee für Quatsch, weil die Lärmspitzen bei Guuggen-Konzerten nur punktuell auträten, wie er der LZ sagte.

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