Neue Regeln für die Kommunalwahlen

Luzerner Regierung setzt Frist für die Stimmenauszählung

Bis am Sonntag mussten die Wahlcouverts eingeworfen sein. (Bild: jal)

Die Wahlen vom kommenden Sonntag stehen unter einem speziellen Stern. Insbesondere bei der Dauer der Stimmenauszählung blieben Fragen offen. Nun hat der Kanton sein Vorgehen definiert.

In Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden und der Stadt Luzern hat der Kanton Luzern eine Verordnung verabschiedet, die das Vorgehen bei den kommunalen Gesamterneuerungswahlen regelt.

Wichtigster Punkt: Die Resultate der Gemeinderats- und Stadtratswahlen müssen bis spätestens bis Mittwoch, 8. April, ermittelt werden. Sollten einzelne Urnenbüros in Gemeinden mit Gemeindeparlament nicht in der Lage sein die Frist einzuhalten, können sie beim Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Gesuch um Fristerstreckung stellen.

Den Wahltermin für den zweiten Wahlgang der Gemeinderats- und Stadtratswahlen gibt der Regierungsrat am 9. April bekannt – sofern bis am 8. April in allen Gemeinden die Wahlergebnisse feststehen.  

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Beat Murer
    Beat Murer, 25.03.2020, 11:27 Uhr

    Erleichterung dank Gewährung des zeitlichen Aufschubes für die Auszählarbeiten durch den Regierungsrat

    Ich bin erleichtert. Zum Glück wurde nun etwas Druck von den betroffenen Verantwortlichen und ihren zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genommen. Der Regierungsrat hat wohl inzwischen gecheckt, was es für die Betroffenen (vor allem auch der 4 Parlamentsgemeinden) bedeutet hätte, die Resultate bereits am Wahlsonntag vollständig ermittelt zu haben. Die gewährte Möglichkeit, die Auszählarbeiten zu verlängern ist im Interesse aller aktiv teilnehmenden Wählerinnen und Wähler. Denn nur so kann eine rechtskonforme Auszählung angesichts der widrigen Rahmenbedingungen gewährleistet werden.

    Im Zusammenhang mit der jetzigen Corona-Problematik erinnere ich mich auch an das Jahr 2004 zurück, als es u.a. wegen echten und vermeintlichen Anthrax-Pulveranschlägen auf div. öffentliche Einrichtungen der UNO und auch der brieflichen Stimmabgaben in der Stadt Lausanne ging. So habe ich dannzumal für die Stadt Luzern vorsorglich Gummihandschuhe und Gesichtsmasken beschafft. Zum Glück wurden dann in einigen Fällen festgestellt, dass es sich um vorgetäuschtes Anthrax-ähnliches Pulver handelte..

    Entgegen meiner sonstigen Gepflogenheiten habe ich dieses mal noch nie so spät gewählt bzw. abgestimmt und erst noch erstmals seit Einführung der erleichterten brieflichen Stimmabgabe 1994 auf dem Postweg. Meine staatsbürgerliche Verantwortung habe ich mit einer Ausnahme (Spitalaufenthalt) seit dem 20. Altersjahr (dannzumal im Jahre 1969 war Mann noch nicht ab dem 18. Altersjahr stimmberechtigt und die Frauen erst im Jahre 1971, wahrgenommen!

    Beat Murer, ehemaliger Leiter Wahlen und Abstimmungen der Stadt Luzern

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 25.03.2020, 07:49 Uhr

    Schon komisch. Schwyzer Beamte hatten keine Probleme. Manchmal wundert es mich nicht, dass Luzern zu den Nehmerkantonen gehört

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