Beschwerde gegen Abstimmungsbotschaft abgewiesen

Luzerner Regierung informierte «grösstenteils sachlich»

Die Botschaft zur Abstimmung über die Firmensteuern im September 2016 war nicht irreführend. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Ganz ohne Rüge kommt der Luzerner Regierungsrat aber nicht davon.

Das Bundesgericht stützt die Luzerner Regierung: Es weist eine Beschwerde des «Komitees für faire Unternehmenssteuern» im Zusammenhang mit dem Abstimmungsbüchlein vom 25. September 2016 ab.

Das Komitee warf dem Regierungsrat «Behördenpropaganda» vor, ortete irreführende Aussagen in der Volksbotschaft und sah seine Glaubwürdigkeit durch die Regierung angezweifelt (zentralplus berichtete). Der Regierungsrat wehrte sich gegen diese Vorwürfe und vermutete seinerseits politische Motive hinter der Einsprache (zentralplus berichtete). Er wies die Einsprache ab, woraufhin das Komitee ans Bundesgericht gelangte.

Moderat oder nicht?

Dieses hält nun fest, dass die Erläuterungen gesamthaft betrachtet den Mindestanforderungen genügen, um ein umfassendes Bild der Vorlage mit ihren Vor- und Nachteilen zu vermitteln. Doch mit ganz weisser Weste steht die Regierung nicht da. Insbesondere was die Replik auf die Argumente des Initiativkomitees betrifft, kritisiert das Gericht einzelne Punkt und hält fest, dass an einer Stelle eine sachliche Formulierung vorzuziehen gewesen wären. Dabei ging es um die Frage, ob die geforderte Steuererhöhung als moderat zu bezeichnen ist oder nicht.

Der Bericht des Regierungsrates sei «zwar nicht neutral gehalten», die Erläuterungen aber «grösstenteils sachlich» formuliert, heisst es im Urteil abschliessend. Die Abstimmungserläuterungen würden «gerade noch den Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung» entsprechen. Es weist die Beschwerde ab, die Gerichtskosten von 3000 Franken werden den Beschwerdeführern auferlegt.

Regierung soll auf Repliken verzichten

Für das Komitee ist «diese deutliche Kritik» des Bundesgerichts «kein Ruhmesblatt für den Regierungsrat», wie es in einer Mitteilung heisst. Zumal dessen Glaubwürdigkeit nach der verlorenen Abstimmung über die Steuererhöhung vom 21. Mai angeschlagen sei. Das Komitee und die Initianten fordern den Regierungsrat auf, künftig auf eine Kommentierung der Stellungnahmen von Initiativ- und Referendumskomitees zu verzichten.

Die Initiative, die am 25. September 2016 an die Urne kam, verlangte, dass der Gewinnsteuersatz für Unternehmen um die Hälfte erhöht wird. Das Anliegen der Linken wurde von den Stimmberechtigten verworfen (zentralplus berichtete).

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