Mildes Urteil

Luzerner «Prügelpolizist» verurteilt

Die Überwachungskamera hielt die Tat des Polizisten fest. (Bild: «Rundschau» SRF)

Der Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Ein Luzerner Elitepolizist tritt ohne ersichtlichen Grund auf einen wehrlos am Boden liegenden Mann ein. Fünf Fusstritte treffen dessen Kopf, eine Überwachungskamera filmt die Tat. Nun wurde der als «Luzerner Prügelpolizist» bekannt gewordene 30-Jährige per Strafbefehl wegen Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich am 3. Juni 2013 in der Stadt Luzern. Zwei rumänische Einbrecher waren am Löwenplatz in ein Uhrengeschäft eingebrochen und wurden vor Ort von der Polizei festgenommen. Auf einem in der «Rundschau» ausgestrahlten Überwachungsvideo der betroffenen Firma war sichtbar, dass ein Polizist bei der Festnahme einen – auf dem Fussboden liegenden Einbrecher – mehrmals mit dem Fuss traktiert. Das Opfer erleidet Prellungen, Blutergüsse und Schürfungen am Kopf.

In der Zwischenzeit wurde die Untersuchung gegen den 30-jährigen Elitepolizisten der Interventionseinheit SPID (ständiger Präsenz- und Interventionsdienst) abgeschlossen, wie die Luzerner Staatsanwaltschaft mitteilt. Das milde erscheinende Verdikt: Eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 140 Franken und eine Busse von 1’000 Franken. Die Untersuchungskosten von rund 800 Franken zu bezahlen hat er auch zu tragen. Zur «Härte» des Strafmasses kann die Staatsanwaltschaft keine direkte Beurteilung abgeben. Aber: «Man hat ihn sehr konsequent gestraft», sagt Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft. Der Polizist sei zudem immer noch vom Dienst suspendiert. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem gegen den Strafbefehl keine Einsprache einging.

Der Fall war mit ein Grund für die Trennung von Polizeikommandant Beat Hensler. Trotz des Videos hatte es dieser unterlassen, umgehend personalrechtliche Massnahmen gegen den fehlbaren Polizisten zu ergreifen. Erst am 15. Juli suspendierte er ihn vom Dienst. Stattdessen zeigte er die Überwachungsaufnahmen am 24. Juni Mitgliedern seiner Sondereinheit.

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