Kantonsgericht habe «willkürlich» entschieden

Luzerner Millionen-Erbe muss weniger Unterhalt zahlen

Das Bundesgericht in Lausannge korrigiert den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts. (Bild: PD)

Ein Mann hat einen Entscheid des Luzerner Kantonsgericht angefochten, weil er keine Unterhaltszahlungen aus seinem Erbe zahlen wollte. Nun hat ihm das Bundesgericht Recht gegeben und korrigiert somit den Entscheid des Kantonsgerichts.

Es ist ein klassischer Streitpunkt im Zusammenhang mit Scheidungen: Die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Oft sind beide Parteien nicht zufrieden, weil jemand mehr erhalten, die andere Person aber weniger bezahlen will. Ein solcher Fall aus Luzern landete nun sogar vor Bundesgericht. Dieses korrigierte den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts.

Am Ursprung des Konflikts stand eine unterschiedliche Auffassung bezüglich der Beiträge, die der Mann seiner Ex-Frau zu zahlen hatte. Der Mann wurde nämlich vom Kantonsgericht zu Unterhaltszahlungen von bis zu 9'000 Franken verpflichtet. Dies, weil das Paar während ihrer Ehe rund 16'000 pro Monat ausgegeben hat und es die Unterhaltszahlungen ermöglichen sollen, den vorher gelebten Lebensstandard weiterzuführen. Zudem verfügt der Mann über ein Privatvermögen von rund vier Millionen Franken, welches aus einer Erbschaft stammt.

Brisant ist aber – der Mann ist ausgesteuert, weil er nach der Trennung seine gutbezahlte Stelle verlor. Die Unterhaltszahlungen sollte der Mann also aus seinem geerbten Vermögen bezahlen. Doch dies widerspricht der Rechtssprechung des Bundesgerichts, wonach geerbtes Geld grundsätzlich nicht für die Sicherstellung des Unterhalts berücksichtigt werden darf.

Deswegen zog der Mann den Fall vors Bundesgericht und erhielt dort recht. Im Urteil schreibt das Bundesgericht, dass das Kantonsgericht keinen nachvollziehbaren Grund liefere, wieso es in diesem Fall von der bundesgerichtlichen Rechtssprechung abweicht. Damit sei die kantonale Instanz in Willkür verfallen. Nun muss das Luzerner Kantonsgericht die Beiträge für die Unterhaltszahlungen neu bestimmen, ohne dabei das Erbvermögen des Mannes miteinzuberechnen.

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Rechtsprechung
    Rechtsprechung, 27.07.2021, 16:50 Uhr

    Es gibt weder Rechts- noch Linkssprechung!

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  • Profilfoto von Willy Wicki
    Willy Wicki, 27.07.2021, 15:14 Uhr

    1. Es startet bereits beim Bezirksgericht, an welchem ganz grosse Willkür waltet.

    2. Das Scheidungsrecht ist stark unausgewogen und geht massiv zu Lasten der Ehemänner. Beispiele gibt es zuhauf. Die Richter, welche es in der Hand hätten, einen gewissen Ausgleich dafür zu schaffen, tun aus Launen heraus gerade das Gegenteil. Sie verwenden ihre Freiheiten in der Höhe der Unterhaltszahlungen zu Gunsten der Frauen.
    Doch mittlerweile sind Frauen in keinen Belangen mehr weiter benachteiligt. Gleichberechtigung hat längst Einzug gehalten. Also sind auch die Unterhaltszahlungen ausgeglichen auszugestalten.

    3. Die Kantonsrichter lassen sich dies gefallen, greifen nicht in dessen Ellenbogenfreiheit ein, weil sie einem Berufskollegen nicht in die Suppe zu spucken wagen. Sie korrigieren allerhöchstens was sie unbedingt müssen, damit sie vom BG nicht zurückgepfiffen werden, wie vorliegend. Hier ist es ihnen für einmal nicht gelungen.

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  • Profilfoto von Studer Eveline
    Studer Eveline, 27.07.2021, 10:50 Uhr

    Ich finde es gut, dass der Mann sich gewehrt hat. Man darf sich nicht alles gefallen lassen!

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  • Profilfoto von Stephan Michel
    Stephan Michel, 26.07.2021, 22:32 Uhr

    Ist wirklich unglaublich, wie viele Urteile der Luzerner Richter von Lausanne zurückgewiesen werden müssen. Als ob man in der Leuchtenstadt andere Gesetzbücher verwenden würde. Und für die Kosten darf dann der Bürger aufkommen.

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  • Profilfoto von Fu Man Chu
    Fu Man Chu, 26.07.2021, 21:07 Uhr

    Das Luzerner Kantonsgericht lässt sehr oft Willkür walten. Insbesondere wenn Kantonsbeamte involviert sind.

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    • Profilfoto von Wicki
      Wicki, 27.07.2021, 14:45 Uhr

      Die Willkuer startet bereits beim Bezirksrichter.

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