So bekämpft Luzern die Zersiedelung

Luzerner müssen in kleineren Wohnungen leben

Um 60’000 Einwohner und 35’000 Arbeitsplätze soll der Kanton Luzern bis 2035 wachsen. Doch dabei darf der Kanton nicht weiter zersiedelt werden. Im revidierten Richtplan wird nun aufgezeigt, wie dieses Kunststück geschehen soll. Eine Massnahme klingt besonders spannend: Wir Luzerner sollen künftig auf kleinerem Raum wohnen.

Wer wissen will, wie und wo sich der Kanton Luzern entwickeln soll, dem darf der revidierte Richtplan 2015 ans Herz gelegt werden. Auf über 200 Seiten wird darin etwa detailliert aufgezeigt, wie stark die einzelnen Gemeinden wachsen dürfen (siehe Box).

Dafür wurde der Kanton in acht Zonen aufgeteilt. Neue Einzonungen sollen, wenn sie denn überhaupt nötig sind, nur in Luzern, der Agglomeration, in Sursee und den Gemeinden entlang der Autobahn möglich sein.

In dieser Grafik sind die acht Zonen eingezeichnet. Die Wachstumszonen sind Z1 bis Z4 sowie A:

 

In der Landschaft aber müssen zuerst die vorhandenen Baureserven genutzt werden. Das Wachstum soll also in den grossen Zentren und entlang der Hauptverkehrsachsen erfolgen.

Wohnungen müssen kleiner werden

Damit haushälterischer mit dem Boden umgegangen wird, soll die Siedlungsentwicklung innerhalb der bestehenden Zentren gefördert werden. Dazu werden neu für jede Gemeindekategorie Vorgaben zum Flächenbedarf pro Einwohner gemacht. Konkret heisst es neu im Richtplan: «In jeder Gemeinde ist der aktuelle Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner zu verringern oder wenigstens zu halten. In Gemeinden mit aktuell zu grossem Bedarf ist dieser auf den vorgegebenen Maximalwert zu reduzieren.» Das heisst konkret: Künftig sollen wir Luzerner in weniger grossen Wohnungen leben.

Leitplanken für die Entwicklung des Kantons

Der Richtplan setzt verbindliche Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons Luzern in den nächsten zehn und mehr Jahren. Er ist vom Bund, vom Kanton, von den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden bei allen Entscheidungen über raumwirksame Tätigkeiten und Vorhaben zu beachten. Den Privaten und der Wirtschaft dient der Richtplan als Orientierungshilfe und langfristige Sicherheit.

Ziel ist es, dass der Kantonsrat diesen September den Richtplan behandelt, damit er nächsten Frühling vom Bundesrat genehmigt werden kann. Solange die Revision nicht von Bundesbern abgesegnet ist, darf die Bauzonenfläche im Kanton nicht vergrössert werden – Stichwort Bauzonenmoratorium. Deshalb will der Kanton Luzern die Revision rasch durchführen, um schnell wieder Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Revision des Richtplans wurde nötig, weil das Schweizer Stimmvolk 2013 dem neuen Raumplanungsgesetz zugestimmt hat. Dieses neue Gesetz beinhaltet Vorgaben gegen die Zersiedelung und den Mehrverkehr, welche nun in den Luzerner Richtplan einfliessen müssen.

Die neuen Wachstumsvorgaben haben zu harscher Kritik einiger Landgemeinden sowie des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG) geführt. Hauptkritikpunkt: Die Wachstumsvorgaben würden den Spielraum der Gemeinden zu stark einschränken.

Wachstum von 60’000 Bewohnern

Kritisiert wurde dabei auch das vom Kanton angenommene Wachstum von 0,52 Prozent pro Jahr. Demnach soll die Bevölkerungszahl bis 2030 um 50’000 auf neu 435’000 Personen ansteigen. Der Kanton wachse aber schneller, monierten die Kritiker. Auf diesen Aspekt ist die Regierung nun eingegangen, auch aufgrund aktuellerer statistischer Daten. Demnach soll die Bevölkerung von 2014 bis 2035 neu um 10’000 Personen mehr wachsen als bislang angenommen. Gemäss Richtplan werden dannzumal im Kanton Luzern rund 450’000 Personen leben. Dies entspricht einer Zunahme von 14,5 Prozent innert 21 Jahren. Das Wachstum soll zu 75 Prozent in den Zentren und entlang der Entwicklungsachsen Luzern–Rontal und Luzern–Sursee–Reiden stattfinden.

Zudem sollen im Kanton zwar keine Villenzonen, dafür gemäss Richtplan aber «attraktive Wohnstandorte» gefördert werden: «Damit wird der demografischen Entwicklung – namentlich der Zunahme von älteren Personen – Rechnung getragen und es werden positive wirtschaftliche Effekte erreicht» – was für höhere Steuereinnahmen steht. Jedoch soll nach Richtplan auch genügend preisgünstiger Wohnraum für «kinderreiche Familien und wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen» zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht einer Forderung der Linken.

35’000 neue Arbeitsplätze

Anpassungen hat die Regierung auch bezüglich Wachstumsprognosen bei den Beschäftigten gemacht. Bislang ging sie von 30’000 zusätzlichen Arbeitsplätzen aus, die bis 2035 entstehen sollen. Neu sollen bis dann aber 35’000 Beschäftigte mehr im Kanton Luzern arbeiten. Aktuell sind es über 170’000. Auch dieses Wachstum soll mehrheitlich in den Zentren und entlang der Hauptverkehrsachsen geschehen.

«Die vorhandenen Bauzonenreserven reichen im Grossteil der Gemeinden für die kommenden 15 Jahre aus.»

Aus dem revidierten Richtplan

Ein Hauptziel des Richtplans ist bekanntlich, aufzuzeigen, wie die Zersiedelung gestoppt und Kulturland erhalten werden kann. In den letzten sieben Jahren wurden jährlich rund 50 Hektaren Wohn-, Misch- und Arbeitszonen eingezont. Dies bei einem Bevölkerungswachstum von jährlich einem Prozent. Per Ende 2014 sind von der gesamthaft möglichen Überbauungsfläche noch 15 Prozent oder 1155 Hektaren unüberbaut. Damit verbleiben weiterhin grosse Nutzungsreserven innerhalb der bestehenden Bauzonen. «Die vorhandenen Bauzonenreserven reichen somit im Grossteil der Gemeinden für die kommenden 15 Jahre aus», steht im Richtplan. Nur in wenigen Gemeinden könnten die Reserven bis dann ausgeschöpft sein.

Diese Grafik zeigt, in welchen Gegenden die grössten Bauzonenreserven liegen:

Künftig sollen Gemeinden, die wachsen wollen, also nicht einfach neue Areale einzonen. Vielmehr müssen sie die bestehenden Reserven nutzen und versuchen, nach innen zu verdichten.

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