Zum Schutz des Luzerner Kulturland

Luzerner Kulturland: Komitee bringt Initiative zur Abstimmung

Das Initiativkomitee bei der Übergabe der Unterschriften an Kathrin Graber, Leiterin der Abteilung Gemeinden. (Bild: giw)

Zwei Volksinitiativen wollen die Luzerner Kulturlandschaft besser schützen. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative von Regierung und Kantonsrat biete «keinen zukunftsfähigen Schutz». Das Initiativkomitee bringt deshalb die Verfassungs- wie auch die Gesetzesinitiative zur Abstimmung.

Mit der fortschreitenden Zersiedelung unseres Kulturlandes gehen unsere Ernährungsgrundlage und das kulturelle Erbe des Kantons Luzern verloren. Zwei Volksinitiativen wollen die Luzerner Kulturlandschaft deshalb bewahren, aufwerten und besser schützen. Mit 6‘527 Unterschriften für die Verfassungsinitiative und 5‘845 für die Gesetzesinitiative geniessen die Volksbegehren einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung, wie das Komitee der Initiativen Luzerner Kulturlandschaft in einer Mitteilung schreibt.

Der von Regierung und Kantonsrat ausgearbeitete Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative biete aber «keinen zukunftsfähigen Schutz der Landschaft, des Bodens und der natürlichen Lebensräume». Das Initiativkomitee bringt deshalb die Verfassungs- wie auch die Gesetzesinitiative zur Abstimmung, damit am 17. Mai die Stimmberechtigten entscheiden können.

Gegenvorschlag der Regierung: «ungenügend»

Mit der Verfassungsinitiative soll gewährleistet werden, dass künftigen Generationen genug Boden zur Verfügung stehe und die «Schönheit der Luzerner Landschaft» erhalten bleibt. Sie bilde das Kernstück des Anliegens des Initiativkomitees und zeige für die Bevölkerung mit verständlichen Leitsätzen auf, wie die Landschaft und das Kulturland für die Zukunft geschützt werden könnten.

Die Gesetzesinitiative verlangt, dass durch innere Verdichtung dort gebaut wird, wo bereits gebaut wird und die wertvollsten Böden, die sogenannten Fruchtfolgeflächen, langfristig gesichert werden. Dazu braucht es einen geordneten, verbindlichen Vollzug des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, vor allem in den Bereichen Boden und Kulturlandschutz.

Der von Regierung und Kantonsrat ausgearbeitete Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative ist aus Sicht des Initiativkomitees ungenügend. Dadurch könne der Verlust der Kulturlandschaft nicht gestoppt werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Gisela Straub
    Gisela Straub, 04.02.2020, 18:23 Uhr

    welche Folgen hat es denn, wenn die Gesetzesinitiative oder der Gegenvorschlag angenommen würde?

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