Die wichtigsten Entscheide im Überblick

Luzerner Kulturland: Kantonsrat unterstützt Gegenvorschlag

Am Dienstag fand der zweite Tag der Oktober-Session des Luzerner Kantonsrates statt. (Archivbild: Twitter/Guido Graf)

Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der aktuellen Session unter anderem entschieden, bei den Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» den Gegenvorschlag der Regierung zu unterstützen.

Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten und letzten Tag der Oktober-Session unter anderem folgende Geschäfte beschlossen:

Die Mehrheit des Kantonsrats unterstützt den Regierungsrat und spricht sich gegen die zwei Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» aus. Die Verfassungsinitiative will den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen verschärft werden.

Gegenvorschlag: Ja, aber...

Beide Initiativen wirken sich gemäss Regierungsrat negativ auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft aus. Er hat deshalb einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative unterbreitet. Dieser berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken.

Der Kantonsrat hat dem Gegenvorschlag in erster Beratung zugestimmt. Er verlangt jedoch Änderungen. So sollen unter anderem die Fruchtfolgeflächen innert zehn Jahren vollständig kartiert und in den Planungsinstrumenten dargestellt werden. Weiter soll der Kanton sicherstellen, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen gemäss den Vorgaben des Bundes dauernd erhalten bleibt und es soll verwaltungsintern festgelegt werden, wer für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist. Über die Initiativen selbst stimmt der Kantonsrat bei der zweiten Beratung ab.

Kleinlotterien soll keine Abgabe entrichten müssen

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele ist seit 1. Januar in Kraft. Der Kantonsrat hat nun der kantonalen Umsetzung in erster Beratung zugestimmt. In den Bereichen, in denen der Kanton Regeln treffen kann, übernimmt er inhaltlich die Bestimmungen des heutigen Lotteriegesetzes. Hingegen hat er eine Regelung gestrichen, wonach Veranstalterinnen und Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien eine Abgabe von fünf bis zehn Prozent der Einsätze zu entrichten haben. Das Parlament ist der Auffassung, dass diese Abgabe jene bestraft, die durch die Vereinsarbeit oder freiwilliges Engagement einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben leisten. Das neue Gesetz soll per 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Gleichstellung: Planungsbericht soll her

Weiter hat der Kantonsrat die Petition «Frauen*streik Luzern» zur Kenntnis genommen. Die vorberatende Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) will die Anliegen aufnehmen und eine Kommissionsmotion zum Thema Gleichstellung erarbeiten. Die Details sollen anlässlich der November-Sitzung der GASK beschlossen werden. Die Petition verlangt einen Planungsbericht zur kantonalen Gleichstellungspolitik. Der Kanton soll eine Gesamtschau der bestehenden, bereits geplanten und weiteren Massnahmen vorlegen. Damit soll die Gleichstellung von Mann und Frau im Kanton Luzern gezielt und koordiniert vorangebracht werden.

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