Luzerner Kriminalgericht gibt Urteil über Messerstecher bekannt
Im Juni 2017 stach ein Mann aus Eritrea in einer Luzerner Gemeinde viermal auf die Mutter seiner Tochter ein und verletzte sie lebensbedrohlich. Das Luzerner Kriminalgericht hat nun seine Strafe bekannt gegeben.
Nachdem ein Streit eskaliert war, hat ein Mann aus Eritrea die Fassung verloren und stach mit einem Messer mehrmals auf die Mutter seiner damals knapp einjährigen Tochter ein. Die Frau überlebte nur dank Notoperationen. Anfangs August wurde in Luzern der Fall vor Gericht gebracht (zentralplus berichtete). Nun hat das Luzerner Kriminalgericht ein Urteil gefällt.
Und dieses fällt härter aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese forderte nämlich einen Freiheitsentzug von 6 Jahren und 5 Monaten, eine stationäre Massnahmen und einen Landesverweis von 12 Jahren.
Gefängnis und Landesverweis
Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, sei der 26-jährige Mann für versuchte (eventuell-) vorsätzliche Tötung und mehrfache Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden – unter Anrechnung der bereits abgesessenen 1155 Tagen. Das Gefängnis soll zugunsten einer stationären Behandlung aufgeschoben werden. Auch dem geforderten 12-jährigen Landesverweis stimmte das Gericht zu.
Damit setzt sich die Forderungen der Staatsanwaltschaft gegen das Plädoyer der Verteidigung durch, die von einem Landesverweis absehen wollte, weil dem Angeklagten in seiner Heimat die medikamentöse Behandlung kaum gewährleistet werden könnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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