Gelockerter Artenschutz

Luzerner Komitee will Jagdgesetz bodigen

Der Luchs darf in der Schweiz nicht bejagt werden - das neue Gesetz kann Ausnahmen machen. (Bild: zvg)

Das neue Jagdgesetz will Abschüsse von geschützten Arten wie Wolf, Luchs und Co. flexibler handhaben. Vielen Luzerner Politikern, Tierschützerinnen und auch Jägern geht diese Lockerung zu weit.

Die Schweizer Stimmbevölkerung befindet am 27. September über die Revision des Schweizerischen Jagdgesetzes. In Luzern hat sich ein Komitee gebildet, das sich gegen diese Revision stemmt.

Im Co-Präsidium engagieren sich etwa die Luzerner Nationalräte Prisca Birrer-Heimo (SP), Roland Fischer (GLP) und Michael Töngi (Grüne). Weiter sind auch Tier- und Umweltschützerinnen, Förster oder Jäger vertreten.

Im revidierten Gesetz stünde nicht mehr der «ausgewogene Kompromiss zwischen Schutz, Regulierung und Jagd» im Vordergrund, sondern «eine einseitige Anpassung auf Kosten bedrohter Tierarten», proklamieren die Jagdgesetz-Gegner in einer Mitteilung.

Wolf, Luchs und Biber: Abschuss möglich

Es gehe dabei inzwischen nicht mehr «nur» um den Wolf, an dessen Beispiel im Vorfeld Sinn und Unsinn von Abschüssen bedrohter Tierarten diskutiert wurde. Mit Luchs und Biber werden gleich zwei Kandidaten genannt, die mit dem neuen Jagdgesetz zu Gejagten werden könnten.

«Auch geschützte Vogelarten wie der Höckerschwan, Graureiher oder der Gänsesäger sind womöglich die nächsten Kandidaten für die Regulierung.» lässt sich Peter Knaus, Präsident von BirdLife Luzern, zitieren.

Kein zusätzlicher Schutz für den Feldhasen

Auf der anderen Seite würde der Schutz für seltene Tierarten wie Feld- und Schneehase, Birkhuhn, Haubentaucher oder das Schneehuhn nicht erhöht. Das Wiederum hat den Luzerner Jäger Pascal Ludin bewogen, im Komitee mitzuwirken: Er könne «nicht verstehen, dass auch der Feldhase, obschon er auf der Rote Liste der bedrohten Arten steht, weiterhin jagdbar bleiben soll. Den Hasen unter Schutz zu stellen, wäre ein klares Zeichen zugunsten des Artenschutzes gewesen.»

Die Gegner der Abstimmungsvorlage sind weiter überzeugt, dass eine kleine Revision genügt hätte. So verlangte etwa der Bündner Ständerat Stefan Engler 2014, dass der Wolfsschutz in gewissen Fällen gelockert werden könnte.

Pro Kommitee hat sich schon in Stellung gebracht

Für das neue Jagdgesetz setzt sich eine Allianz ein, die von Jagd Schweiz, Der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und dem Schweizerischen Bauernverband angeführt wird.

Sie führen auf der Webseite ins Feld: «Das neue Jagdgesetz schafft mehr Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen, fördert die Artenvielfalt, verstärkt den Schutz der Kulturlandschaft und ermöglicht die Pflege der Jagd auf fortschrittliche Art und Weise.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 23.06.2020, 15:32 Uhr

    «Mehr Sicherheit für Tiere» – genau so ist es! Wenn sämtliche Wolfe, Bären und Luchse abgeknallt werden, müssen sie den Menschen nicht mehr fürchten. Schön, dass sich auch der treffliche Bauernverband dafür einsetzt, dem doch auch unser sauberes Trinkwasser und die pestizidfreie Landwirtschaft so sehr am Herzen liegt.

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