Rückzahlungs-Szenario soll sich nicht wiederholen

Luzerner Kantonsrat will Prämienrückzahlungen ausschliessen

Es gibt Spannungen zwischen den 120 Kantonsräten und der Luzerner Regierung.

 

Der Kanton Luzern will in Zukunft sicherstellen, dass es weder aufgrund von budgetlosen Zuständen noch aufgrund von Sparmassnahmen zu Rückzahlungen von Prämienverbilligungen kommt. Am zweiten und letzten Tag der Januar-Session hat der Kantonsrat deshalb ein entsprechendes CVP-Postulat erheblich erklärt.

Um Rechtssicherheit für Prämienverbilligungsbezüger zu schaffen, sei nötigenfalls eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Kantonsrat sei deshalb dem Antrag des Regierungsrates gefolgt und habe ein entsprechendes Postulat erheblich erklärt, teilt die Staatskanzlei am Dienstagabend mit. Das Postulat «Hände weg von Prämienverbilligungen» war Ende September 2017 von der Luzerner CVP eingereicht worden (zentralplus berichtete).

Gebühr für Papierrechung bleibt

Im Zuge der Behandlung der weiteren Geschäfte hat der Kantonsrat ein dringlich eingereichtes Postulat abgelehnt, das die Gebühr für Papierrechnungen von 1.50 Franken beim Strassenverkehrsamt für die Bezahlung der Motorfahrzeugsteuer rückgängig machen wollte.

Die Mehrheit des Parlaments folgte damit dem Antrag des Regierungsrates. Die Einführung der Gebühr per Anfang 2018 hatte im Vorfeld für rote Köpfe gesorgt – die Stiftung für Konsumentenschutz riet der Luzernern, diese zu boykottieren (zentralplus berichtete).

Weitergabe der Arbeitslosenlisten zulässig

Entschieden wurde weiter auch, dass die Sozialämter der Gemeinden weiterhin frühzeitig Kenntnis darüber haben sollen, wer in ihrem Zuständigkeitsbereich arbeitslos ist. Zur Debatte stand, ob die Arbeitslosenlisten auch in Zukunft an Sozialdienst und Gemeinderat weitergegeben werden können. In einem Bericht des Datenschutzbeauftragten aus dem Jahr 2016 war hervorgegangen, dass eine Weitergabe aus personenschutzrechtlichen Gründen unzulässig sei.

Das von der FDP eingereichte Postulat bekräftige hingegen, dass die Massnahme nötig sei, damit Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarktso so rasch als möglich wieder schaffen würden. Der Kantonsrat erklärte das entsprechende Postulat erheblich – er folgte damit dem Antrag des Regierungsrates. Die Regierung kann nun abklären, ob und wie der Datenaustausch zwischen den Arbeitsämtern der Gemeinden und den Sozialdiensten rechtskonform weitergeführt werden kann.

Sonderkrediten für ÖV-Projekte zugestimmt

Bereits am Montag hat das Parlament die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes in erster Lesung beraten. Zudem hat es zwei Sonderkrediten im Umfang von 14,5 Millionen Franken für die Verlängerung der Trolleybuslinie 1 bis zur Mall of Switzerland und im Umfang von 11,875 Millionen Franken für den Bau eines Bushubs in Ebikon grossmehrheitlich zugestimmt (zentralplus berichtete).

Die beiden Initiativen «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» und «Für eine hohe Bildungsqualität» wurden wenig überraschend vom Kantonsrat abgelehnt – er folgte auch hier den Anträgen der Regierung. Bereits im Vorfeld lehte die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates beide Initiativen ab (zentralplus berichtete). Das letzte Wort wird nun das Stimmvolk haben.

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