Neuer Anlauf für Kostenabwälzung auf Randalierer

Luzerner Kantonsrat will bewaffnete Polizeiassistenten

Die Polizei konnte den mutmasslichen Dieb dingfest machen.

(Bild: les)

Das Polizeigesetz ist bald 20-jährig. Eine Revision ist unbedingt nötig, darin man sich einig. Die bürgerlichen ebneten am Montag den Weg zur Bewaffnung von Polizeiassistenten. Auch die vom Bundesgericht gerügte Kostenabwälzung auf Veranstaltungsteilnehmer wurde neu aufgegleist.

Das Polizeigesetz des Kantons Luzern gibt seit Langem zu reden. So musste die Regierung zu Beginn des Jahres erneut über die Bücher, nachdem sie teilweise vom Bundesgericht zurechtgewiesen wurde. Problematisch war damals die Kostenabwälzung auf einzelne Randalierer an Veranstaltungen (zentralplus berichtete).

Nun liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor. Darin wurde die Kostenabwälzungsfrage neu geregelt. Aber auch andere Punkte des revidierten Polizeigesetzes gaben zu reden. So sollen neu sogenannte Polizeiassistenten eingesetzt werden, welche unkompliziertere Einsätze durchführen können. Der Streitpunkt ist dort, dass die Regierung diese Assistenten unter gewissen Umständen bewaffnen will (zentralplus berichtete).

Zuletzt wird das Gesetz an die modernen, digitalen Herausforderungen angepasst. Die Polizei soll in Recherchen im Darknet und zur Überwachung von geschlossenen Gruppen und Foren im Internet unterstützt werden. Im Moment stützt sich die Polizei beim Kampf gegen Cyberkriminalität auf die Generalklausel. Nun soll den Beamten eine Rechtsgrundlage für die Einsätze geschaffen werden. Das Polizeigesetz ist auf dem Stand des Jahres 1998.

Der Aktualisierung des Polizeigesetzes wurde nach erster Beratung mit 90 zu 20 Stimmen zugestimmt. Das Gesetz soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten.

Anträge der Linken abgelehnt

Erwartungsgemäss unterstützten CVP, FDP, SVP und GLP die Vorlage der Regierung. Die Bürgerlichen argumentieren, die Polizei werde durch das neue Gesetz in ihrer Arbeit gestärkt. Die Kostenabwälzung sei so konkretisiert worden, dass die vom Bundesgericht kritisierte Pauschalbestrafung wegfalle. So sollen neu Personen bestraft werden können, die sich nach Aufforderung durch die Behörden nicht von einer gewalttätigen Gruppe entfernen. Dabei können höchstens 10’000 Franken, bei besonders starken Fällen 30’000 Franken auf Einzelpersonen abgewälzt werden.

Dass das Polizeigesetz einer Revision bedarf, darüber herrschte im Rat weitgehend Konsens. Doch nicht alle waren einverstanden mit dem Regierungsvorschlag. Verschiedene Anträge der SP und der Grünen, Anpassungen am Regierungsvorschlag vorzunehmen, wurden abgelehnt. SP-Fraktionspräsidentin Ylfete Fanaj sagte: «Wir wollen den Polizeiberuf nicht mit einer ‹Billig-Polizei› schwächen, nur weil die finanziellen Aussichten nicht rosig sind.»

Hans Stutz (Grüne) ergänzte: «Diese Vorlage hat mehrere grundsätzliche Mängel.» Sie verursache Mehraufwand, obwohl der Personalaufwand bereits jetzt zu hoch ist (zentralplus berichtete). Der Datenschutz solle gestärkt werden, obwohl Datenschutverantwortliche nicht mehr Kapazität bekommt (zentralplus berichtete). Die Grünen lehnten den Vorschlag ab.

Hans Stutz wollte das Geschäft zurück in die Kommission schicken. Der Rückweisungsantrag wurde mit 14 zu 88 Stimmen abgelehnt. Zahlreiche weitere Anträge wurden ebenfalls klar abgelehnt.

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